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Was benötige ich wenn ich ein Quad anmelden will?

Aktualisiert: 24. Juli 2026  ·  Veröffentlicht: 18. Mai 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Zur Anmeldung eines Quads brauchen Sie eine Haftpflichtversicherung mit eVB-Nummer, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, einen gültigen Ausweis und die Anmeldegebühren. Bei Quads über 50 cm³ kommt eine bestandene Hauptuntersuchung hinzu. Ohne eVB-Nummer erfolgt keine Zulassung – sie ist das wichtigste Dokument.

Zur Anmel­dung eines Quads brau­chen Sie eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung mit eVB-Num­mer, die Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I und II, einen gül­ti­gen Aus­weis und die Anmel­de­ge­büh­ren. Bei Quads über 50 cm³ kommt eine bestan­de­ne Haupt­un­ter­su­chung hin­zu. Ohne eVB-Num­mer erfolgt kei­ne Zulas­sung – sie ist das wich­tigs­te Dokument.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Pflicht: Quad-Haft­pflicht mit eVB-Num­mer (kei­ne nor­ma­le Kfz-Police).
  • Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I und II im Original.
  • Über 50 cm³: bestan­de­ne HU nötig.
  • Gül­ti­ger Aus­weis und Anmel­de­ge­büh­ren (ca. 30–80 €).
  • eVB 2–3 Werk­ta­ge vor­her anfordern.

Was brau­che ich zur Quad-Anmeldung?

Unter­la­ge Zweck / Kosten
Quad-Haft­pflicht + eVB-Nummer Vor­aus­set­zung der Zulas­sung; ca. 80–250 €/Jahr
Zulas­sungs­be­schei­ni­gung I + II Fahr­zeug­da­ten (FIN, Her­stel­ler, Hubraum)
Haupt­un­ter­su­chung (über 50 cm³) HU-Bericht; ca. 60–100 €
Personalausweis/Führerschein Iden­ti­täts­nach­weis
Anmel­de­ge­büh­ren ca. 30–80 € je Bundesland

War­um die eVB-Num­mer so wich­tig ist

Die eVB-Num­mer ist der digi­ta­le Ver­si­che­rungs­nach­weis, den die Zulas­sungs­be­hör­de abfragt. Ohne sie gibt es kei­ne Zulas­sung. Beach­ten Sie: Eine regu­lä­re Kfz-Haft­pflicht deckt ein Quad nicht auto­ma­tisch – Sie benö­ti­gen eine spe­zi­el­le Quad­ver­si­che­rung. For­dern Sie die eVB recht­zei­tig an (2–3 Werk­ta­ge vor­her), um Ver­zö­ge­run­gen zu vermeiden.

Fahr­zeug­pa­pie­re und Hauptuntersuchung

Die Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I und II sind unver­zicht­bar; bei Gebraucht­käu­fen prü­fen Sie sie schon vor dem Kauf. Quads über 50 cm³ brau­chen vor der Zulas­sung eine bestan­de­ne HU (Brem­sen, Beleuch­tung, Rei­fen, Rah­men). Zusätz­lich einen gül­ti­gen Iden­ti­täts­nach­weis und die Gebüh­ren mit­brin­gen. Für die pas­sen­de Poli­ce lohnt ein Quad-Ver­si­che­rungs­ver­gleich – kos­ten­los und unverbindlich.

Häu­fig gestell­te Fragen

Was brau­che ich, um ein Quad anzumelden?

Eine Quad-Haft­pflicht mit eVB-Num­mer, die Zulas­sungs­be­schei­ni­gung I und II, einen Aus­weis, die Gebüh­ren und – über 50 cm³ – eine HU.

Reicht mei­ne nor­ma­le Kfz-Versicherung?

Nein. Ein Quad benö­tigt eine eige­ne Quad­ver­si­che­rung; die Pkw-Poli­ce deckt es nicht auto­ma­tisch ab.

Wie schnell bekom­me ich die eVB-Nummer?

Meist sofort oder bin­nen weni­ger Werk­ta­ge. For­dern Sie sie 2–3 Tage vor dem Ter­min an.

Braucht mein Quad eine HU zur Anmeldung?

Ab über 50 cm³ ja. Der HU-Bericht ist bei der Zulas­sung vorzulegen.

Was kos­tet die Anmeldung?

Die Behör­den­ge­büh­ren lie­gen je nach Bun­des­land bei ca. 30–80 Euro, dazu kom­men HU und Versicherungsbeitrag.

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