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Was benö­ti­ge ich wenn ich ein Quad anmel­den will?

Fahr­zeug­pa­pie­re: Sie benö­ti­gen die Fahr­zeug­pa­pie­re Ihres Quads, ins­be­son­de­re die Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I (Fahr­zeug­schein) und Teil II (Fahr­zeug­brief). Die­se ent­hal­ten Infor­ma­tio­nen wie die Fahr­zeug-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer (FIN), den Her­stel­ler, das Modell und den Hub­raum des Motors.

Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung: Bevor Sie Ihr Quad anmel­den kön­nen, müs­sen Sie eine gül­ti­ge Ver­si­che­rung dafür abschlie­ßen. SIE benö­ti­gen eine Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (auch eVB-Num­mer genannt), die von Ihrem Ver­si­che­rer aus­ge­stellt wird und wel­che sie bei der Zulas­sungs­be­hör­de vor­le­gen müssen.

Iden­ti­täts­nach­weis: Sie müs­sen einen Iden­ti­täts­nach­weis wie zum Bei­spiel Ihren Per­so­nal­aus­weis, Rei­se­pass oder Füh­rer­schein vorlegen.

Tech­ni­sche tech­ni­sche Prü­fung: In eini­gen Län­dern ist eine Prü­fung des Quads erfor­der­lich, bevor es auf öffent­li­chen Stra­ßen zuge­las­sen wird. Die tech­ni­sche Prü­fung kann von einem ein­ge­lei­te­ten Prü­fer oder in einer zuge­las­se­nen Werk­statt durch­ge­führt werden.

Gebüh­ren: Bei der Anmel­dung Ihres Quads müs­sen Sie in der Regel Gebüh­ren zah­len, wie zum Bei­spiel Zulas­sungs­ge­büh­ren und Abga­ben für Umwelt­schutz und Verkehrsinfrastruktur.

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