Suche

Was bringt eine LOF-Zulassung?

Aktualisiert: 13. September 2026  ·  Veröffentlicht: 18. Mai 2023

Für neue Quads bringt sie nichts mehr – eine LoF-Erst­zu­las­sung ist seit dem 31. Okto­ber 2024 nicht mehr mög­lich. Seit einer Ände­rung der StV­ZO lau­fen neu zuge­las­se­ne Quads und ATVs über die EU-Typ­ge­neh­mi­gung, meist in der Klas­se T3b. Bereits als LoF zuge­las­se­ne Fahr­zeu­ge genie­ßen Bestands­schutz und dür­fen wei­ter­hin als LoF umge­mel­det wer­den. Für die­se Bestands­fahr­zeu­ge gel­ten die alten Vor­tei­le fort: Weg­fall der Kfz-Steu­er bei rein land- oder forst­wirt­schaft­li­cher Nut­zung, gelo­cker­te tech­ni­sche Anfor­de­run­gen und güns­ti­ge­re Prämien.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Eine LoF-Erst­zu­las­sung für neue Quads gibt es seit dem 31.10.2024 nicht mehr.
  • Vor­her zuge­las­se­ne Fahr­zeu­ge haben Bestands­schutz und blei­ben LoF.
  • Neue Quads lau­fen als T3b, Side-by-Sides als T1b.
  • Der Haupt­vor­teil ist die Steu­er­be­frei­ung nach § 3 Nr. 7 KraftStG.
  • Sie gilt nur bei aus­schließ­lich land- oder forst­wirt­schaft­li­cher Nutzung.

Was hat sich 2024 geändert?

Bis zum 31. Okto­ber 2024 konn­ten Quads und ATVs natio­nal als „land- oder forst­wirt­schaft­li­che Zug­ma­schi­ne” zuge­las­sen wer­den. Die­se Mög­lich­keit wur­de durch eine Ände­rung der Stra­ßen­ver­kehrs-Zulas­sungs-Ord­nung gestri­chen, beschlos­sen vom Bun­des­rat am 17. Mai 2024.

  • Quads und ATVs → Klas­se T3b: bau­art­be­ding­te Höchst­ge­schwin­dig­keit 60 km/h; mit ABS ent­fällt die­se Begrenzung
  • Side-by-Sides (SSV) → Klas­se T1b
  • Bestands­schutz: Fahr­zeu­ge, die vor dem 1. Novem­ber 2024 als LoF zuge­las­sen waren, blei­ben es und kön­nen wei­ter­hin ent­spre­chend umge­mel­det werden

Für neu zuge­las­se­ne Quads rich­ten sich Steu­er und Ver­si­che­rung nach der neu­en Ein­stu­fung. Wie ein regu­lär zuge­las­se­nes Quad besteu­ert wird, zeigt Was kos­tet ein Quad in der Steu­er?; die lau­fen­den Ver­si­che­rungs­kos­ten ste­hen unter Wie viel kos­tet ein Quad in der Versicherung?

Was bringt die LoF-Zulas­sung Bestandsfahrzeugen?

Bereich Vor­teil
Kfz-Steu­er ent­fällt voll­stän­dig bei rein land- oder forst­wirt­schaft­li­cher Nutzung
Kenn­zei­chen grü­nes Kenn­zei­chen als Nach­weis der Steuerbefreiung
Tech­ni­sche Anforderungen gelo­ckert gegen­über der Straßenzulassung
Ver­si­che­rung spe­zia­li­sier­te Tari­fe, oft güns­ti­ger als Standardpolicen
Ein­satz­flä­chen Betriebs­flä­chen und Feld­we­ge ohne geson­der­te Genehmigung

Die Steu­er­be­frei­ung folgt aus § 3 Nr. 7 des Kraft­fahr­zeug­steu­er­ge­set­zes. Sie ist der wirt­schaft­lich größ­te Pos­ten – gegen­über einer Stan­dard­zu­las­sung spa­ren Hal­ter damit den gesam­ten Jah­res­be­trag. Wie sich die­sel­be Rege­lung bei Zug­ma­schi­nen aus­wirkt, steht unter Was kos­tet ein Old­ti­mer-Trak­tor an Versicherung?

Wel­che Bedin­gun­gen sind zwingend?

Die Zweck­bin­dung ist streng und wird bei Kon­trol­len geprüft. Das Fahr­zeug darf aus­schließ­lich in einem land- oder forst­wirt­schaft­li­chen Betrieb ein­ge­setzt wer­den. Pri­va­te Fahr­ten, Frei­zeit­nut­zung oder gewerb­li­che Trans­por­te für Drit­te sind aus­ge­schlos­sen – auch die kur­ze Fahrt zum Einkaufen.

Nach­zu­wei­sen ist der Betriebs­sta­tus, übli­cher­wei­se über den Ein­trag im Land­wirt­schafts­re­gis­ter, eine ent­spre­chen­de Gewer­be­an­mel­dung oder einen Pacht­ver­trag über bewirt­schaf­te­te Flächen.

Die Fol­gen eines Ver­sto­ßes tref­fen drei Ebe­nen gleich­zei­tig: Steu­er­lich droht die Nach­for­de­rung samt Weg­fall der Befrei­ung, ver­kehrs­recht­lich ein Buß­geld, und ver­si­che­rungs­recht­lich kann der Ver­si­che­rer die Leis­tung kür­zen oder Regress neh­men, weil die ver­ein­bar­te Nut­zungs­art nicht ein­ge­hal­ten wur­de. Der letz­te Punkt ist der teu­ers­te – bei einem Per­so­nen­scha­den geht es schnell um sechs­stel­li­ge Beträge.

Was gilt für die Versicherung?

Die Kfz-Haft­pflicht ist auch für LoF-Fahr­zeu­ge vor­ge­schrie­ben. Spe­zia­li­sier­te Anbie­ter kal­ku­lie­ren für den betrieb­li­chen Ein­satz oft güns­ti­ger als für den Stra­ßen­ver­kehr, weil das Scha­den­ri­si­ko auf defi­nier­ten Betriebs­flä­chen nied­ri­ger liegt.

Prü­fen Sie beim Abschluss zwei Punk­te beson­ders. Ers­tens die räum­li­chen Ein­satz­be­schrän­kun­gen: Man­che Poli­cen decken nur Betriebs­flä­chen und angren­zen­de Wege ab. Zwei­tens die Fra­ge, ob ange­bau­te Gerä­te mit­ver­si­chert sind – Anbau­ge­rä­te und gezo­ge­ne Anhän­ger sind es kei­nes­wegs automatisch.

Doku­men­tie­ren Sie den betrieb­li­chen Ein­satz, etwa über Ein­satz­auf­zeich­nun­gen. Im Scha­den­fall müs­sen Sie die zweck­ent­spre­chen­de Nut­zung dar­le­gen kön­nen, und die Beweis­last liegt bei Ihnen.

Was gilt für neu gekauf­te Quads?

Sie lau­fen über die EU-Typ­ge­neh­mi­gung und wer­den regu­lär besteu­ert und ver­si­chert. Die Klas­se T3b begrenzt die bau­art­be­ding­te Höchst­ge­schwin­dig­keit auf 60 km/h, sofern kein ABS ver­baut ist – für den rein betrieb­li­chen Ein­satz ist das meist uner­heb­lich, für Fahr­ten auf Land­stra­ßen dage­gen spürbar.

Eine Steu­er­be­frei­ung ist damit nicht mehr ver­bun­den. Wer ein Quad über­wie­gend land­wirt­schaft­lich ein­setzt, soll­te des­halb beim Kauf gezielt nach bestands­ge­schütz­ten Gebraucht­fahr­zeu­gen mit LoF-Zulas­sung fra­gen – deren Sta­tus bleibt erhal­ten und geht bei einem Hal­ter­wech­sel nicht ver­lo­ren, solan­ge die Zulas­sungs­art nicht geän­dert wird.

Was soll­ten Hal­ter jetzt prüfen?

  • Zulas­sungs­da­tum fest­stel­len: vor dem 1.11.2024 zuge­las­sen bedeu­tet Bestandsschutz
  • Fahr­zeug­schein prü­fen: wel­che Klas­se ist ein­ge­tra­gen – LoF oder T3b?
  • Bestands­fahr­zeug nicht leicht­fer­tig ummel­den – der LoF-Sta­tus ist nicht wiederherstellbar
  • Nut­zung ehr­lich bewer­ten: Wer das Quad auch pri­vat bewegt, erfüllt die Vor­aus­set­zun­gen nicht
  • Betriebs­nach­wei­se aktu­ell hal­ten – Regis­ter, Gewer­be­an­mel­dung oder Pachtvertrag
  • Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen auf Ein­satz­gren­zen prüfen
  • Haupt­un­ter­su­chung im Blick behal­ten – auch LoF-Fahr­zeu­ge sind vorführpflichtig

Der drit­te Punkt ist der wich­tigs­te: Wer ein bestands­ge­schütz­tes LoF-Quad auf eine regu­lä­re Zulas­sung umschreibt, ver­liert den Sta­tus end­gül­tig – ein Zurück gibt es seit der Ände­rung nicht mehr. Tari­fe für bei­de Zulas­sungs­ar­ten fin­den Sie in der Quad-Ver­si­che­rung.

Häu­fig gestell­te Fragen

Wel­chen Füh­rer­schein braucht man für ein Quad mit LoF-Zulassung?

Mit LoF-Zulas­sung ist das Quad recht­lich eine land- oder forst­wirt­schaft­li­che Zug­ma­schi­ne, kein Kraft­rad. Des­halb reicht die Klas­se B: Sie berech­tigt zum Füh­ren von Kraft­fahr­zeu­gen bis 3,5 Ton­nen mit Aus­nah­me der Kraft­rä­der – Zug­ma­schi­nen ein­ge­schlos­sen – und zwar für jeden Zweck. Die Klas­sen L und T, die ab 16 Jah­ren zu haben sind, gel­ten dage­gen nur für Fahr­ten zu land- oder forst­wirt­schaft­li­chen Zwe­cken; wer mit ihnen zum Ver­gnü­gen über die Land­stra­ße fährt, fährt ohne Fahr­erlaub­nis. Klas­se L umfasst Zug­ma­schi­nen bis 40 km/h bau­art­be­ding­ter Höchst­ge­schwin­dig­keit, Klas­se T bis 60 km/h, bis zum 18. Geburts­tag eben­falls nur 40 km/h. Wer nur die Klas­se AM oder A1 besitzt, darf ein LoF-Quad nicht fah­ren, weil es kein Klein­kraft­rad und kein Leicht­kraft­rad ist. Helm­pflicht besteht auf dem offe­nen Quad nach § 21a StVO, sobald es schnel­ler als 20 km/h fährt.

Vergleichen Sie die besten Quadversicherung Angebote

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Quadversicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen