Für neue Quads bringt sie nichts mehr – eine LoF-Erstzulassung ist seit dem 31. Oktober 2024 nicht mehr möglich. Seit einer Änderung der StVZO laufen neu zugelassene Quads und ATVs über die EU-Typgenehmigung, meist in der Klasse T3b. Bereits als LoF zugelassene Fahrzeuge genießen Bestandsschutz und dürfen weiterhin als LoF umgemeldet werden. Für diese Bestandsfahrzeuge gelten die alten Vorteile fort: Wegfall der Kfz-Steuer bei rein land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung, gelockerte technische Anforderungen und günstigere Prämien.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine LoF-Erstzulassung für neue Quads gibt es seit dem 31.10.2024 nicht mehr.
- Vorher zugelassene Fahrzeuge haben Bestandsschutz und bleiben LoF.
- Neue Quads laufen als T3b, Side-by-Sides als T1b.
- Der Hauptvorteil ist die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG.
- Sie gilt nur bei ausschließlich land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung.
Was hat sich 2024 geändert?
Bis zum 31. Oktober 2024 konnten Quads und ATVs national als „land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine” zugelassen werden. Diese Möglichkeit wurde durch eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gestrichen, beschlossen vom Bundesrat am 17. Mai 2024.
- Quads und ATVs → Klasse T3b: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h; mit ABS entfällt diese Begrenzung
- Side-by-Sides (SSV) → Klasse T1b
- Bestandsschutz: Fahrzeuge, die vor dem 1. November 2024 als LoF zugelassen waren, bleiben es und können weiterhin entsprechend umgemeldet werden
Für neu zugelassene Quads richten sich Steuer und Versicherung nach der neuen Einstufung. Wie ein regulär zugelassenes Quad besteuert wird, zeigt Was kostet ein Quad in der Steuer?; die laufenden Versicherungskosten stehen unter Wie viel kostet ein Quad in der Versicherung?
Was bringt die LoF-Zulassung Bestandsfahrzeugen?
| Bereich | Vorteil |
|---|---|
| Kfz-Steuer | entfällt vollständig bei rein land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung |
| Kennzeichen | grünes Kennzeichen als Nachweis der Steuerbefreiung |
| Technische Anforderungen | gelockert gegenüber der Straßenzulassung |
| Versicherung | spezialisierte Tarife, oft günstiger als Standardpolicen |
| Einsatzflächen | Betriebsflächen und Feldwege ohne gesonderte Genehmigung |
Die Steuerbefreiung folgt aus § 3 Nr. 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Sie ist der wirtschaftlich größte Posten – gegenüber einer Standardzulassung sparen Halter damit den gesamten Jahresbetrag. Wie sich dieselbe Regelung bei Zugmaschinen auswirkt, steht unter Was kostet ein Oldtimer-Traktor an Versicherung?
Welche Bedingungen sind zwingend?
Die Zweckbindung ist streng und wird bei Kontrollen geprüft. Das Fahrzeug darf ausschließlich in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb eingesetzt werden. Private Fahrten, Freizeitnutzung oder gewerbliche Transporte für Dritte sind ausgeschlossen – auch die kurze Fahrt zum Einkaufen.
Nachzuweisen ist der Betriebsstatus, üblicherweise über den Eintrag im Landwirtschaftsregister, eine entsprechende Gewerbeanmeldung oder einen Pachtvertrag über bewirtschaftete Flächen.
Die Folgen eines Verstoßes treffen drei Ebenen gleichzeitig: Steuerlich droht die Nachforderung samt Wegfall der Befreiung, verkehrsrechtlich ein Bußgeld, und versicherungsrechtlich kann der Versicherer die Leistung kürzen oder Regress nehmen, weil die vereinbarte Nutzungsart nicht eingehalten wurde. Der letzte Punkt ist der teuerste – bei einem Personenschaden geht es schnell um sechsstellige Beträge.
Was gilt für die Versicherung?
Die Kfz-Haftpflicht ist auch für LoF-Fahrzeuge vorgeschrieben. Spezialisierte Anbieter kalkulieren für den betrieblichen Einsatz oft günstiger als für den Straßenverkehr, weil das Schadenrisiko auf definierten Betriebsflächen niedriger liegt.
Prüfen Sie beim Abschluss zwei Punkte besonders. Erstens die räumlichen Einsatzbeschränkungen: Manche Policen decken nur Betriebsflächen und angrenzende Wege ab. Zweitens die Frage, ob angebaute Geräte mitversichert sind – Anbaugeräte und gezogene Anhänger sind es keineswegs automatisch.
Dokumentieren Sie den betrieblichen Einsatz, etwa über Einsatzaufzeichnungen. Im Schadenfall müssen Sie die zweckentsprechende Nutzung darlegen können, und die Beweislast liegt bei Ihnen.
Was gilt für neu gekaufte Quads?
Sie laufen über die EU-Typgenehmigung und werden regulär besteuert und versichert. Die Klasse T3b begrenzt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h, sofern kein ABS verbaut ist – für den rein betrieblichen Einsatz ist das meist unerheblich, für Fahrten auf Landstraßen dagegen spürbar.
Eine Steuerbefreiung ist damit nicht mehr verbunden. Wer ein Quad überwiegend landwirtschaftlich einsetzt, sollte deshalb beim Kauf gezielt nach bestandsgeschützten Gebrauchtfahrzeugen mit LoF-Zulassung fragen – deren Status bleibt erhalten und geht bei einem Halterwechsel nicht verloren, solange die Zulassungsart nicht geändert wird.
Was sollten Halter jetzt prüfen?
- Zulassungsdatum feststellen: vor dem 1.11.2024 zugelassen bedeutet Bestandsschutz
- Fahrzeugschein prüfen: welche Klasse ist eingetragen – LoF oder T3b?
- Bestandsfahrzeug nicht leichtfertig ummelden – der LoF-Status ist nicht wiederherstellbar
- Nutzung ehrlich bewerten: Wer das Quad auch privat bewegt, erfüllt die Voraussetzungen nicht
- Betriebsnachweise aktuell halten – Register, Gewerbeanmeldung oder Pachtvertrag
- Versicherungsbedingungen auf Einsatzgrenzen prüfen
- Hauptuntersuchung im Blick behalten – auch LoF-Fahrzeuge sind vorführpflichtig
Der dritte Punkt ist der wichtigste: Wer ein bestandsgeschütztes LoF-Quad auf eine reguläre Zulassung umschreibt, verliert den Status endgültig – ein Zurück gibt es seit der Änderung nicht mehr. Tarife für beide Zulassungsarten finden Sie in der Quad-Versicherung.
Häufig gestellte Fragen
Welchen Führerschein braucht man für ein Quad mit LoF-Zulassung?
Mit LoF-Zulassung ist das Quad rechtlich eine land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine, kein Kraftrad. Deshalb reicht die Klasse B: Sie berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen mit Ausnahme der Krafträder – Zugmaschinen eingeschlossen – und zwar für jeden Zweck. Die Klassen L und T, die ab 16 Jahren zu haben sind, gelten dagegen nur für Fahrten zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken; wer mit ihnen zum Vergnügen über die Landstraße fährt, fährt ohne Fahrerlaubnis. Klasse L umfasst Zugmaschinen bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, Klasse T bis 60 km/h, bis zum 18. Geburtstag ebenfalls nur 40 km/h. Wer nur die Klasse AM oder A1 besitzt, darf ein LoF-Quad nicht fahren, weil es kein Kleinkraftrad und kein Leichtkraftrad ist. Helmpflicht besteht auf dem offenen Quad nach § 21a StVO, sobald es schneller als 20 km/h fährt.