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Welchen Führerschein braucht man für ein Quad mit <span class="caps">LOF</span> Zulassung?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 18. Mai 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Für ein Quad mit LOF-Zulassung benötigen Sie den Führerschein der Klasse T. Dieser ist ab 16 Jahren erhältlich und berechtigt speziell zum Führen von landwirtschaftlichen Zugmaschinen und LOF-Quads im öffentlichen Straßenverkehr. Ein Standard-Quad mit ABE-Zulassung erfordert dagegen nur den Führerschein Klasse AM.

Für ein Quad mit LOF-Zulas­sung benö­ti­gen Sie den Füh­rer­schein der Klas­se T. Die­ser ist ab 16 Jah­ren erhält­lich und berech­tigt spe­zi­ell zum Füh­ren von land­wirt­schaft­li­chen Zug­ma­schi­nen und LOF-Quads im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr. Ein Stan­dard-Quad mit ABE-Zulas­sung erfor­dert dage­gen nur den Füh­rer­schein Klas­se AM.

LOF-Zulas­sung: Unter­schie­de zur Standard-Zulassung

LOF ist die Abkür­zung für „Land- oder Forst­wirt­schaft” und kenn­zeich­net Fahr­zeu­ge, die behörd­lich als Zug­ma­schi­nen klas­si­fi­ziert wer­den – nicht als nor­ma­le Quads. Dies ist der ent­schei­den­de Unter­schied: LOF-Quads unter­lie­gen ande­ren tech­ni­schen Vor­schrif­ten, höhe­ren Ver­si­che­rungs­kos­ten und abwei­chen­den Steuerregelungen.

Ein her­kömm­li­ches Quad mit ABE-Zulas­sung kann bereits ab 16 Jah­ren mit dem Füh­rer­schein Klas­se AM gefah­ren wer­den und ist deut­lich güns­ti­ger in der Ver­si­che­rung. Ein LOF-Quad wird recht­lich wie ein Trak­tor behan­delt, was zu ca. 50–100 % höhe­ren Ver­si­che­rungs­prä­mi­en führt und einen auf­wen­di­ge­ren Zulas­sungs­pro­zess mit sich bringt. Über­prü­fen Sie daher genau in den Fahr­zeug­pa­pie­ren (Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I), ob eine LOF- oder ABE-Zulas­sung vorliegt.

Füh­rer­schein Klas­se T: Anfor­de­run­gen und Umfang

Der Füh­rer­schein Klas­se T berech­tigt zum Füh­ren von:

  • Zug­ma­schi­nen und Trak­to­ren bis 40 km/h (ab 16 Jahren)
  • Quads mit LOF-Zulas­sung bis 50 km/h (ab 16 Jahren)
  • Selbst­fah­ren­de Arbeits­ma­schi­nen bis 40 km/h
  • Anhän­ger mit höhe­rem Gewicht als bei ande­ren Klassen
  • Erhöh­te Höchst­ge­schwin­dig­keit auf 60 km/h ab 18 Jahren

Die Aus­bil­dung umfasst min­des­tens 18 Dop­pel­stun­den Theo­rie­un­ter­richt und 6 Dop­pel­stun­den prak­ti­sches Fahr­trai­ning bei einer zuge­las­se­nen Fahr­schu­le. Die Kos­ten lie­gen ca. zwi­schen 800–1.500 Euro je nach Regi­on und Umfang zusätz­li­cher Fahr­stun­den. Wich­tig: Nicht alle Fahr­schu­len bie­ten die­se Aus­bil­dung an – klä­ren Sie die Ver­füg­bar­keit vor­ab in Ihrer Region.

Check­lis­te vor dem Kauf eines LOF-Quads

  • Zulas­sungs­art über­prü­fen: Fahr­zeug­pa­pie­re genau prü­fen – LOF oder ABE?
  • Fahr­schu­le vor Ort kon­tak­tie­ren: Klä­ren Sie recht­zei­tig die Ver­füg­bar­keit von Klas­se-T-Kur­sen in Ihrer Nähe
  • Ver­si­che­rungs­ver­gleich ein­ho­len: LOF-Quads benö­ti­gen spe­zi­el­le Quad­ver­si­che­run­gen mit deut­lich höhe­ren Prä­mi­en als ABE-Quads
  • Alters­an­for­de­rung beach­ten: Min­des­tens 16 Jah­re ab Aus­bil­dungs­be­ginn, aber 18 Jah­re für vol­le Geschwin­dig­keit sinnvoll
  • Ver­wen­dungs­zweck klä­ren: Ist pri­va­te Nut­zung erlaubt oder nur land­wirt­schaft­li­che Betriebe?
  • Helm­pflicht beach­ten: Gilt auch für LOF-Quads – ein geeig­ne­ter Helm ist Pflicht
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