Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung deckt in der Regel den Versicherungsnehmer und alle Personen oder Unternehmen ab, die in seiner Verantwortung stehen und an den versicherten Aktivitäten beteiligt sind. Die genaue Definition der versicherten Personen und Unternehmen kann je nach Versicherungsgesellschaft und Versicherungspolice leicht variieren. Im Allgemeinen können jedoch folgende Personen und Unternehmen über eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt sein:
- Versicherungsnehmer: Der Versicherungsnehmer, also die Person oder das Unternehmen, die den Versicherungsvertrag abschließt und die Versicherungsprämie zahlt, ist in der Regel die Hauptperson, die durch die Gewässerschaden Haftpflichtversicherung geschützt wird.
- Eigentümer und Betreiber: Wenn der Versicherungsnehmer Eigentümer oder Betreiber von Anlagen, Einrichtungen oder Fahrzeugen ist, die das Potenzial für Gewässerschäden haben (z.B. Öltanks, chemische Lagerstätten, Transportfahrzeuge), können diese in den Versicherungsschutz einbezogen sein.
- Mitarbeiter und Beauftragte: Personen, die im Auftrag des Versicherungsnehmers handeln, wie Angestellte, Subunternehmer oder Auftragnehmer, können ebenfalls über die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abgesichert sein, sofern sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Gewässerschäden verursachen könnten.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Versicherungsschutz für Dritte von den genauen Bedingungen der Versicherungspolice abhängt. Es wird empfohlen, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen und bei Bedarf mit einem Versicherungsexperten oder Makler zu sprechen, um sicherzustellen, dass der gewünschte Personen- und Unternehmenskreis angemessen abgedeckt ist.