Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung wird in der Regel von demjenigen bezahlt, der den Versicherungsvertrag abschließt. Je nach Situation können dies unterschiedliche Parteien sein:
- Privatpersonen: Wenn Sie als Privatperson eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abschließen, sind Sie in der Regel auch derjenige, der die Versicherungsprämie zahlt. Als Eigentümer eines Öltanks oder in bestimmten anderen Fällen, in denen Sie potenziell für Gewässerschäden haftbar gemacht werden könnten, können Sie sich entscheiden, eine solche Versicherung abzuschließen und die Kosten dafür selbst zu tragen.
- Unternehmen: In gewerblichen und geschäftlichen Situationen sind es in der Regel die Unternehmen selbst, die die Gewässerschadenhaftpflicht abschließen und die Prämien zahlen. Dies gilt insbesondere für Unternehmen in Branchen wie der Chemie‑, Öl- und Gasindustrie, Transportunternehmen oder Abfallentsorgungsunternehmen, die ein erhöhtes Risiko für Gewässerschäden haben.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten für eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung je nach Versicherungsanbieter, Versicherungssumme, individuellen Risiken und anderen Faktoren variieren können. Es wird empfohlen, Angebote von verschiedenen Versicherern einzuholen und die Bedingungen und Prämien zu vergleichen, um die beste Option für Ihre spezifische Situation zu finden.
Bei gewerblichen Situationen können die Kosten für die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung in der Regel als Betriebsausgaben verbucht und steuerlich abgesetzt werden.