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Auf wel­chen Stra­ßen darf man mit dem Trak­tor fahren?

Mit einem Trak­tor darf man grund­sätz­lich auf allen öffent­li­chen Stra­ßen fah­ren, solan­ge sie nicht für land­wirt­schaft­li­che Fahr­zeu­ge gesperrt sind. Dabei ist es jedoch wich­tig, die Geschwin­dig­keits­be­gren­zun­gen zu beach­ten und sich an die Ver­kehrs­re­geln zu hal­ten. Auf Auto­bah­nen und Schnell­stra­ßen mit mehr als zwei Fahr­strei­fen pro Rich­tung ist es Trak­to­ren in der Regel nicht gestat­tet zu fah­ren, es sei denn, es han­delt sich um eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung. Außer­dem dür­fen Trak­to­ren in man­chen Städ­ten und Gemein­den auf bestimm­ten Stra­ßen und Plät­zen nicht fah­ren, um die Ver­kehrs­si­cher­heit zu gewähr­leis­ten. Es emp­fiehlt sich, vor der Fahrt mit einem Trak­tor die ört­li­chen Ver­kehrs­re­geln und ‑beschrän­kun­gen zu prüfen.

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