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Ein H-Kennzeichen für Ihren Traktor erhalten Sie, wenn dieser vor mindestens 30 Jahren zugelassen wurde (2026: vor 1996), sich in originalgetreuem Zustand befindet und ein bestandenes Gutachten einer anerkannten Prüforganisation vorliegt. Nach erfolgreicher Begutachtung melden Sie das Fahrzeug mit dem Gutachten bei Ihrer Zulassungsstelle an – die Anmeldung kostet ca. 10–15 Euro.
Ein H‑Kennzeichen für Ihren Traktor erhalten Sie, wenn dieser vor mindestens 30 Jahren zugelassen wurde (2026: vor 1996), sich in originalgetreuem Zustand befindet und ein bestandenes Gutachten einer anerkannten Prüforganisation vorliegt. Nach erfolgreicher Begutachtung melden Sie das Fahrzeug mit dem Gutachten bei Ihrer Zulassungsstelle an – die Anmeldung kostet ca. 10–15 Euro.
Das H‑Kennzeichen ist ein spezielles Oldtimer-Kennzeichen für historische Landmaschinen und Traktoren mit erheblichen Steuer- und Versicherungsvorteilen. Um die Zulassung zu erhalten, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
Anerkannte Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS führen eine detaillierte Fachprüfung durch. Dabei werden Originalität, technischer Zustand, Sicherheitsmerkmale und Verkehrstauglichkeit überprüft. Die Gutachtenkosten liegen je nach Umfang und Region bei ca. 150–300 Euro. Der Sachverständige dokumentiert alle überprüften Komponenten – vom Motor bis zur Elektrik. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein offizielles Gutachten. Dieses reichen Sie zusammen mit dem Fahrzeugschein, dem Personalausweis und optional Wartungsunterlagen bei Ihrer Zulassungsstelle ein. Die endgültige Registrierung erfolgt dort vor Ort.
Das H‑Kennzeichen bringt erhebliche Kostenersparnisse. Die Kfz-Steuer entfällt komplett – Sie zahlen stattdessen eine pauschale Oldtimer-Steuer von ca. 46–191 Euro jährlich (je nach Bundesland). Die Versicherungsprämien für Traktoren mit H‑Kennzeichen sind deutlich niedriger, da Oldtimer statistisch seltener im alltäglichen Einsatz und in Unfälle verwickelt sind. Wichtig: Das H‑Kennzeichen ist an Nutzungsbeschränkungen gebunden – maximal 3.000 Kilometer jährlich oder nur Fahrten zu Veranstaltungen, Treffen, Museen und zur Hauptuntersuchung.
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