Um ein H‑Kennzeichen für einen Traktor zu erhalten, muss der Traktor bzw. Trecker bestimmte Kriterien erfüllen.
In Deutschland gibt es hierfür einige Voraussetzungen, die vom Kraftfahrt-Bundesamt festgelegt wurden:
- Der Traktor muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein.
- Er muss sich im originalen Zustand befinden oder entsprechend restauriert worden sein.
- Der Traktor muss ein sogenanntes “Gutachten zur Erlangung des H‑Kennzeichens” bei einer anerkannten Prüforganisation (z.B. TÜV, DEKRA) bestehen. Hierbei wird geprüft, ob der Traktor die Voraussetzungen für ein H‑Kennzeichen erfüllt.
Weitere Voraussetzungen können je nach Bundesland oder Zulassungsstelle unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich daher, sich vorab bei der zuständigen Zulassungsstelle über die genauen Anforderungen und Voraussetzungen zu informieren.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und das Gutachten erfolgreich bestanden wurde, kann das H‑Kennzeichen beantragt werden. Ein H‑Kennzeichen bietet einige Vorteile wie z.B. steuerliche Vergünstigungen und einen niedrigeren Versicherungsbeitrag, aber auch einige Einschränkungen wie z.B. eine begrenzte jährliche Kilometerzahl.