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Wie bekommt man ein H Kenn­zei­chen für Traktor?

Um ein H‑Kennzeichen für einen Trak­tor zu erhal­ten, muss der Trak­tor bzw. Tre­cker bestimm­te Kri­te­ri­en erfüllen.

In Deutsch­land gibt es hier­für eini­ge Vor­aus­set­zun­gen, die vom Kraft­fahrt-Bun­des­amt fest­ge­legt wurden:

  1. Der Trak­tor muss vor min­des­tens 30 Jah­ren erst­mals in den Ver­kehr gekom­men sein.
  2. Er muss sich im ori­gi­na­len Zustand befin­den oder ent­spre­chend restau­riert wor­den sein.
  3. Der Trak­tor muss ein soge­nann­tes “Gut­ach­ten zur Erlan­gung des H‑Kennzeichens” bei einer aner­kann­ten Prüf­or­ga­ni­sa­ti­on (z.B. TÜVDEKRA) bestehen. Hier­bei wird geprüft, ob der Trak­tor die Vor­aus­set­zun­gen für ein H‑Kennzeichen erfüllt.

 

Wei­te­re Vor­aus­set­zun­gen kön­nen je nach Bun­des­land oder Zulas­sungs­stel­le unter­schied­lich sein. Es emp­fiehlt sich daher, sich vor­ab bei der zustän­di­gen Zulas­sungs­stel­le über die genau­en Anfor­de­run­gen und Vor­aus­set­zun­gen zu informieren.

Wenn alle Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind und das Gut­ach­ten erfolg­reich bestan­den wur­de, kann das H‑Kennzeichen bean­tragt wer­den. Ein H‑Kennzeichen bie­tet eini­ge Vor­tei­le wie z.B. steu­er­li­che Ver­güns­ti­gun­gen und einen nied­ri­ge­ren Ver­si­che­rungs­bei­trag, aber auch eini­ge Ein­schrän­kun­gen wie z.B. eine begrenz­te jähr­li­che Kilometerzahl.

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