Ja, ein Traktor ist in der Regel zulassungspflichtig, wenn er auf öffentlichen Straßen und Wegen genutzt wird. Das bedeutet, dass der Traktor eine gültige Zulassung benötigt, die ihn berechtigt, auf öffentlichen Straßen und Wegen zu fahren. Die Zulassung wird in der Regel bei der örtlichen Zulassungsbehörde (z.B. dem Straßenverkehrsamt) beantragt und umfasst die Ausstellung eines amtlichen Kennzeichens sowie die Registrierung des Traktors in der Zulassungsdatenbank.
Für die Zulassung eines Traktors gelten im Allgemeinen dieselben Anforderungen wie für andere Fahrzeuge. Dazu gehören zum Beispiel eine gültige Haftpflichtversicherung, ein gültiger Führerschein des Fahrers und gegebenenfalls eine technische Überprüfung des Traktors.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen von der Zulassungspflicht für Traktoren, beispielsweise wenn sie nur auf privatem Grund genutzt werden oder bestimmte Ausnahmegenehmigungen vorliegen.