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Ist ein Trak­tor zulassungspflichtig?

Ja, ein Trak­tor ist in der Regel zulas­sungs­pflich­tigwenn er auf öffent­li­chen Stra­ßen und Wegen genutzt wird. Das bedeu­tet, dass der Trak­tor eine gül­ti­ge Zulas­sung benö­tigt, die ihn berech­tigt, auf öffent­li­chen Stra­ßen und Wegen zu fah­ren. Die Zulas­sung wird in der Regel bei der ört­li­chen Zulas­sungs­be­hör­de (z.B. dem Stra­ßen­ver­kehrs­amt) bean­tragt und umfasst die Aus­stel­lung eines amt­li­chen Kenn­zei­chens sowie die Regis­trie­rung des Trak­tors in der Zulassungsdatenbank.

Für die Zulas­sung eines Trak­tors gel­ten im All­ge­mei­nen die­sel­ben Anfor­de­run­gen wie für ande­re Fahr­zeu­ge. Dazu gehö­ren zum Bei­spiel eine gül­ti­ge Haft­pflicht­ver­si­che­rung, ein gül­ti­ger Füh­rer­schein des Fah­rers und gege­be­nen­falls eine tech­ni­sche Über­prü­fung des Traktors.

Es gibt jedoch eini­ge Aus­nah­men von der Zulas­sungs­pflicht für Trak­to­ren, bei­spiels­wei­se wenn sie nur auf pri­va­tem Grund genutzt wer­den oder bestimm­te Aus­nah­me­ge­neh­mi­gun­gen vorliegen.

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