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Ist ein Verbandskasten beim Motorrad Pflicht?

Aktualisiert: 24. August 2026  ·  Veröffentlicht: 11. Juni 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Nein, in Deutschland ist ein Verbandskasten beim Motorrad keine Pflicht – § 35h StVZO nimmt Krafträder von der Mitführpflicht ausdrücklich aus. Anders in Österreich: Dort müssen auch Motorradfahrer ein geeignetes Verbandszeug mitführen. Unabhängig von der Rechtslage ist ein kompaktes Erste-Hilfe-Set nach DIN 13167 dringend zu empfehlen – gerade Motorradfahrer sind bei Unfällen meist die Verletzten oder die Ersthelfer.

Nein, in Deutsch­land ist ein Ver­bands­kas­ten beim Motor­rad kei­ne Pflicht – § 35h StV­ZO nimmt Kraft­rä­der von der Mit­führ­pflicht aus­drück­lich aus. Anders in Öster­reich: Dort müs­sen auch Motor­rad­fah­rer ein geeig­ne­tes Ver­bands­zeug mit­füh­ren. Unab­hän­gig von der Rechts­la­ge ist ein kom­pak­tes Ers­te-Hil­fe-Set nach DIN 13167 drin­gend zu emp­feh­len – gera­de Motor­rad­fah­rer sind bei Unfäl­len meist die Ver­letz­ten oder die Ersthelfer.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Deutsch­land: kei­ne Ver­bands­kas­ten-Pflicht für Motor­rä­der (§ 35h StV­ZO gilt nicht für Krafträder).
  • Öster­reich: Pflicht – Ver­bands­zeug muss staub- und schmutz­si­cher ver­packt mit­ge­führt werden.
  • Schweiz: kei­ne Pflicht, aber Empfehlung.
  • Für Motor­rä­der gibt es die kom­pak­te Ver­band­ta­sche nach DIN 13167.
  • Unab­hän­gig vom Ver­bands­zeug gilt über­all die Pflicht zur Hil­fe­leis­tung.

Wie ist die Rechts­la­ge in Deutsch­land, Öster­reich und der Schweiz?

Ver­bands­zeug auf dem Motor­rad: Ländervergleich

Land Pflicht? Hin­weis
Deutsch­land nein Kraft­rä­der sind von § 35h StV­ZO aus­ge­nom­men – Emp­feh­lung: DIN-13167-Tasche
Öster­reich ja Ver­bands­zeug in staub-/schmutz­si­che­rer Ver­pa­ckung, sonst Ver­wal­tungs­stra­fe möglich
Schweiz nein Mit­füh­ren wird empfohlen
Ita­li­en / Frankreich nein (für Verbandszeug) ande­re Mit­führ­pflich­ten beach­ten (z. B. Warn­wes­te in Ita­li­en bei Pan­nen außerorts)

Deutsch­land: Die Pflicht zum Mit­füh­ren von Ers­te-Hil­fe-Mate­ri­al nach § 35h StV­ZO gilt für Pkw und ande­re mehr­spu­ri­ge Kraft­fahr­zeu­ge – Kraft­rä­der sind aus­drück­lich aus­ge­nom­men. Ein Buß­geld wegen feh­len­den Ver­bands­kas­tens droht Motor­rad­fah­rern in Deutsch­land also nicht. Emp­foh­len wird das Mit­füh­ren trotz­dem: Die kom­pak­te Motor­rad-Ver­band­ta­sche nach DIN 13167 ist genau dafür konzipiert.

Öster­reich: Hier müs­sen auch Motor­rad­fah­rer geeig­ne­tes Ver­bands­zeug mit­füh­ren, das in einem wider­stands­fä­hi­gen, staub- und schmutz­si­che­ren Behäl­ter ver­packt ist. Bei Kon­trol­len ohne Ver­bands­zeug droht eine Ver­wal­tungs­stra­fe. Wer nach Öster­reich fährt, soll­te die Ver­band­ta­sche also fest einplanen.

Schweiz: Kein Ver­bands­zeug vor­ge­schrie­ben – das Mit­füh­ren wird jedoch emp­foh­len. Unab­hän­gig davon gilt in allen Län­dern die Pflicht, an Unfall­stel­len Hil­fe zu leisten.

Wel­cher Ver­bands­kas­ten eig­net sich fürs Motorrad?

Moder­ne Motor­rad-Ver­band­ta­schen (DIN 13167) sind spe­zi­ell für Kraft­rä­der kon­zi­piert: kom­pakt, was­ser­dicht ver­pack­bar und vibra­ti­ons­fest. Sie pas­sen in Sei­ten­kof­fer, Top­ca­se, Heck­bür­zel oder unter die Sitz­bank, ohne Platz zu ver­schwen­den. Bei län­ge­ren Tou­ren oder Aus­lands­fahr­ten soll­te die Aus­rüs­tung zur geplan­ten Rou­te pas­sen – etwa mit zusätz­li­cher Ret­tungs­de­cke und Einweghandschuhen.

Beson­ders wich­tig: Das Ablauf­da­tum regel­mä­ßig kon­trol­lie­ren. Abge­lau­fe­ne Ver­bands­ma­te­ria­li­en, ins­be­son­de­re ste­ri­le Auf­la­gen und Pflas­ter, ver­lie­ren ihre Zulas­sung und Wirk­sam­keit. Ein jähr­li­cher Check vor der Sai­son ist empfehlenswert.

Check­lis­te für Motorradfahrer

  • Ver­band­ta­sche nach DIN 13167: kom­pak­te Motor­rad-Aus­füh­rung wäh­len (kaum grö­ßer als eine Trinkflasche)
  • Ver­falls­da­tum: min­des­tens jähr­lich über­prü­fen, abge­lau­fe­ne Arti­kel austauschen
  • Was­ser­schutz: was­ser­dich­te Ver­pa­ckung oder Beu­tel nutzen
  • Zugäng­lich­keit: so ver­stau­en, dass die Tasche im Not­fall schnell erreich­bar ist
  • Ers­te-Hil­fe-Kurs: alle paar Jah­re auf­fri­schen – spe­zi­ell Kur­se für Motor­rad­un­fäl­le (Helm­ab­nah­me!) sind wertvoll
  • Aus­lands­rei­sen: Mit­führ­pflich­ten der Ziel­län­der prü­fen (Öster­reich: Ver­bands­zeug; Ita­li­en: Warn­wes­te bei Pannen)
  • Absi­che­rung prü­fen: Eine gute Motor­rad­ver­si­che­rung gehört zur Vor­sor­ge wie das Ver­bands­zeug – der Tarif­ver­gleich ist kos­ten­los und unverbindlich

Häu­fig gestell­te Fragen

Droht in Deutsch­land ein Buß­geld ohne Ver­bands­kas­ten auf dem Motorrad?

Nein. Die Mit­führ­pflicht des § 35h StV­ZO gilt nicht für Kraft­rä­der – anders als beim Pkw gibt es daher kein Verwarnungsgeld.

Was muss ich für eine Motor­rad­tour nach Öster­reich beachten?

Dort ist Ver­bands­zeug auch für Motor­rä­der Pflicht – staub- und schmutz­si­cher ver­packt. Eine DIN-13167-Tasche erfüllt die Anfor­de­run­gen problemlos.

Was ist der Unter­schied zwi­schen DIN 13167 und DIN 13164?

DIN 13164 ist der gro­ße Kfz-Ver­bands­kas­ten für Pkw; DIN 13167 die kom­pak­te Ver­band­ta­sche für Kraft­rä­der mit redu­zier­tem, motor­rad­ge­rech­tem Inhalt.

Bin ich ver­pflich­tet, an einer Unfall­stel­le zu helfen?

Ja, die Pflicht zur Hil­fe­leis­tung (§ 323c StGB) gilt für jeden – unter­las­se­ne Hil­fe­leis­tung ist straf­bar. Eige­nes Ver­bands­zeug macht die Hil­fe wirksamer.

Zahlt die Ver­si­che­rung weni­ger, wenn ich kein Ver­bands­zeug dabei hatte?

Nein, in Deutsch­land hat das feh­len­de Ver­bands­zeug kei­ne ver­si­che­rungs­recht­li­chen Fol­gen – ent­schei­dend sind Unfall­her­gang und Haftungsfragen.

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