Suche

Wie ver­hal­te ich mich im Scha­den­fall in der Motorradversicherung?

Die ver­trag­li­che Anzei­ge­pflicht ver­langt von Ihnen als Ver­si­che­rungs­neh­mer, dass Sie jedes Scha­den­er­eig­nis, wel­ches zu einen mög­li­chen Leis­tungs­fall für Ihre Motor­rad Ver­si­che­rung füh­ren kann, unver­züg­lich Ihrer Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft, bei der Sie Ihr Motor­rad ver­si­chert haben, mel­den bzw. schrift­lich anzeigen.

Zur Siche­rung der Beweis­la­ge und Wie­der­ga­be des Unfall­her­gangs, soll­ten Sie meh­re­re Fotos aus unter­schied­li­chen Blick­win­keln von der Unfall­stel­le, den betei­lig­ten Fahr­zeu­gen und den Schä­den machen.

Infor­mie­ren Sie nach Mög­lich­keit immer die Poli­zei und las­sen Sie den Unfall poli­zei­lich auf­neh­men und las­sen Sie sich das ent­spre­chen­de Akten­zei­chen mitteilen.

Sie sind eben­falls ver­trag­lich dazu ver­pflich­tet, alles zu unter­neh­men, was zur Auf­klä­rung des Tat­be­stan­des und zur Min­de­rung des Scha­dens hilf­reich ist.

Der Unfall­her­gang ist von Ihnen mög­lichst detail­liert und wahr­heits­ge­mäß zu schil­dern und wiederzugeben.

Ohne Rück­spra­che mit Ihrem Motor­rad­ver­si­che­rung-Ver­si­che­rer sind Sie sind nicht berech­tigt, Scha­dens­er­satz­an­sprü­che ganz oder teil­wei­se Drit­ten gegen­über anzu­er­ken­nen oder bereits Zah­lun­gen an die­se zu leisten.

Gegen even­tu­el­le Mahn­be­schei­de oder Ver­fü­gun­gen von Ver­wal­tungs­be­hör­den auf Scha­dens­er­satz haben Sie ohne Rück­spra­che mit dem Ver­si­che­rer immer frist­ge­recht Wider­spruch zu erheben.

Wenn ein Rechts­streit unver­meid­bar ist, so ist die Pro­zess­füh­rung immer dem Ver­si­che­rer Ihres Motor­rads zu überlassen.

Soll­te Ihnen Ihr Unfall­geg­ner sei­ne Per­so­nen- und/oder Ver­si­che­rungs­da­ten nicht mit­tei­len kön­nen oder wol­len, so kön­nen Sie sich die­se Daten rund um die Uhr unter Anga­be des amtl. Kfz-Kenn­zei­chens des Unfall­geg­ners, beim Zen­tral­ruf der Auto­ver­si­che­rer unter der Tele­fon­num­mer 0800–250 260 0 mit­tei­len lassen.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Motorradversicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Motorradversicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen