Die vertragliche Anzeigepflicht verlangt von Ihnen als Versicherungsnehmer, dass Sie jedes Schadenereignis, welches zu einen möglichen Leistungsfall für Ihre Motorrad Versicherung führen kann, unverzüglich Ihrer Versicherungsgesellschaft, bei der Sie Ihr Motorrad versichert haben, melden bzw. schriftlich anzeigen.
Zur Sicherung der Beweislage und Wiedergabe des Unfallhergangs, sollten Sie mehrere Fotos aus unterschiedlichen Blickwinkeln von der Unfallstelle, den beteiligten Fahrzeugen und den Schäden machen.
Informieren Sie nach Möglichkeit immer die Polizei und lassen Sie den Unfall polizeilich aufnehmen und lassen Sie sich das entsprechende Aktenzeichen mitteilen.
Sie sind ebenfalls vertraglich dazu verpflichtet, alles zu unternehmen, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens hilfreich ist.
Der Unfallhergang ist von Ihnen möglichst detailliert und wahrheitsgemäß zu schildern und wiederzugeben.
Ohne Rücksprache mit Ihrem Motorradversicherung-Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche ganz oder teilweise Dritten gegenüber anzuerkennen oder bereits Zahlungen an diese zu leisten.
Gegen eventuelle Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz haben Sie ohne Rücksprache mit dem Versicherer immer fristgerecht Widerspruch zu erheben.
Wenn ein Rechtsstreit unvermeidbar ist, so ist die Prozessführung immer dem Versicherer Ihres Motorrads zu überlassen.
Sollte Ihnen Ihr Unfallgegner seine Personen- und/oder Versicherungsdaten nicht mitteilen können oder wollen, so können Sie sich diese Daten rund um die Uhr unter Angabe des amtl. Kfz-Kennzeichens des Unfallgegners, beim Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0800–250 260 0 mitteilen lassen.