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Wie funk­tio­niert das mit der eVB-Num­mer bei der Motorradversicherung?

Ihre per­sön­li­che eVB- Num­mer zur Vor­la­ge bei der zustän­di­gen Zulas­sungs­be­hör­de, erhal­ten Sie nach Online-Ver­trags­ab­schluss Ihrer Motor­rad Ver­si­che­rung direkt am Bild­schirm ange­zeigt bzw. umge­hend per E‑Mail von uns mitgeteilt.

Mit der elek­tro­ni­schen Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB-Num­mer) kön­nen Sie dann gegen­über Ihrer zustän­di­gen KFZ-Zulas­sungs­stel­le nach­wei­sen, dass Ihr anzu­mel­den­des Motor­rad über eine gül­ti­ge Motor­rad-Haft­pflicht­ver­si­che­rung verfügt.

Eine eVB-Num­mer benö­ti­gen Sie aller­dings nur bei einer Neu­zu­las­sung oder bei einem Wech­sel Ihres Motor­rads.

Wenn Sie ledig­lich die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft, nicht aber Ihr Motor­rad wech­seln (z.B. zum 01.01. eines Jah­res), benö­ti­gen Sie kei­ne neue eVB-Num­mer, da in die­sem Fall eine soge­nann­te eVB‑Ü Num­mer direkt und auto­ma­tisch von Ihrer neu­en Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft direkt an die für Sie zustän­di­ge Zulas­sungs­stel­le gesen­det wird.

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Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen