Ihre persönliche eVB- Nummer zur Vorlage bei der zuständigen Zulassungsbehörde, erhalten Sie nach Online-Vertragsabschluss Ihrer Motorrad Versicherung direkt am Bildschirm angezeigt bzw. umgehend per E‑Mail von uns mitgeteilt.
Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) können Sie dann gegenüber Ihrer zuständigen KFZ-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Motorrad über eine gültige Motorrad-Haftpflichtversicherung verfügt.
Eine eVB-Nummer benötigen Sie allerdings nur bei einer Neuzulassung oder bei einem Wechsel Ihres Motorrads.
Wenn Sie lediglich die Versicherungsgesellschaft, nicht aber Ihr Motorrad wechseln (z.B. zum 01.01. eines Jahres), benötigen Sie keine neue eVB-Nummer, da in diesem Fall eine sogenannte eVB‑Ü Nummer direkt und automatisch von Ihrer neuen Versicherungsgesellschaft direkt an die für Sie zuständige Zulassungsstelle gesendet wird.