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Wel­che Ver­si­che­rung zahlt bei Dieb­stahl des Motorrad?

Bei einem Dieb­stahl eines Motor­rads kann die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung die Kos­ten decken. Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung ist eine frei­wil­li­ge Ver­si­che­rung, die Schä­den abdeckt, die nicht durch einen Unfall ver­ur­sacht wer­den. Dazu gehö­ren Dieb­stahl, Van­da­lis­mus, Brand, Natur­ka­ta­stro­phen (wie Sturm oder Hagel), Zusam­men­stö­ße mit Tie­ren oder Glasschäden.

Wenn Ihr Motor­rad gestoh­len wur­de, soll­ten Sie sofort die Poli­zei benach­rich­ti­gen und eine Dieb­stahl­an­zei­ge erstat­ten. Anschlie­ßend müs­sen Sie Ihre Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft über den Vor­fall infor­mie­ren und eine Scha­den­mel­dung ein­rei­chen. Die Ver­si­che­rung wird den Scha­den prü­fen und, wenn er gedeckt ist, den Wert des gestoh­le­nen Motor­rads ersetzen.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die genau­en Bedin­gun­gen und Deckungs­um­fän­ge der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung je nach Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft und indi­vi­du­el­lem Ver­trag vari­ie­ren kön­nen. Eini­ge Ver­si­che­run­gen kön­nen bestimm­te Sicher­heits­vor­keh­run­gen oder Bedin­gun­gen ver­lan­gen, um eine Ent­schä­di­gung bei Dieb­stahl zu gewähr­leis­ten. Lesen Sie daher die Ver­trags­be­din­gun­gen sorg­fäl­tig durch und wen­den Sie sich bei Fra­gen oder Unklar­hei­ten direkt an Ihre Versicherungsgesellschaft.

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