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Kann man Schadenfreiheitsklasse vom Auto auf Motorrad übertragen?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 05. Juni 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, die Schadenfreiheitsklasse vom Auto kann auf ein Motorrad übertragen werden, aber nur unter bestimmten Bedingungen und nicht bei allen Versicherern. Die Übertragung ist möglich, wenn beide Fahrzeuge auf dieselbe Person registriert sind und der Versicherer dem zustimmt. Allerdings wird die SF-Klasse bei Motorrädern oft anders bewertet als bei Autos, da das Unfallrisiko höher ist.

Ja, die Scha­den­frei­heits­klas­se vom Auto kann auf ein Motor­rad über­tra­gen wer­den, aber nur unter bestimm­ten Bedin­gun­gen und nicht bei allen Ver­si­che­rern. Die Über­tra­gung ist mög­lich, wenn bei­de Fahr­zeu­ge auf die­sel­be Per­son regis­triert sind und der Ver­si­che­rer dem zustimmt. Aller­dings wird die SF-Klas­se bei Motor­rä­dern oft anders bewer­tet als bei Autos, da das Unfall­ri­si­ko höher ist.

Bedin­gun­gen für die SF-Klassen-Übertragung

Ver­si­che­rer hand­ha­ben die Über­tra­gung unter­schied­lich, aber fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen müs­sen in der Regel erfüllt sein:

  • Auto und Motor­rad müs­sen auf den­sel­ben Namen regis­triert sein
  • Der Motor­rad­füh­rer­schein muss seit min­des­tens 12 Mona­ten vor­han­den sein
  • Die Auto­ver­si­che­rung darf nicht mit höhe­ren Scha­den­frei­heits­klas­sen als die Motor­rad­ver­si­che­rung ein­ge­stuft sein
  • Die Motor­rad­ver­si­che­rung darf nicht älter als einen Monat sein oder noch nicht bestan­den haben
  • Der Ver­si­che­rer muss der Über­tra­gung schrift­lich zustimmen
  • Es darf kein Scha­dens­fall in den letz­ten 36 Mona­ten vorliegen

Wich­tig: Man­che Ver­si­che­rer ver­lan­gen zusätz­lich, dass Sie seit meh­re­ren Jah­ren unfall­frei fah­ren oder ein Min­dest­al­ter haben. Prü­fen Sie die indi­vi­du­el­len Bedin­gun­gen Ihres Versicherers.

Unter­schied­li­che Risi­ko­be­wer­tung bei Motorrädern

Motor­rä­der gel­ten sta­tis­tisch als risi­ko­rei­cher als Pkw. Des­halb kann es vor­kom­men, dass Ihre SF-Klas­se vom Auto nicht voll­stän­dig auf das Motor­rad über­tra­gen wird. Ein Ver­si­che­rer kann bei­spiels­wei­se akzep­tie­ren, dass Sie eine SF-Klas­se 5 beim Auto haben, stuft Sie beim Motor­rad aber in SF-Klas­se 3 ein – unab­hän­gig von Ihrem Fahr­erleb­nis. Dies ist beson­ders bei:

  • Fah­rern unter 25 Jah­ren häu­fig der Fall
  • Anfän­gern ohne Motorradfahrerfahrung
  • Hoch­leis­tungs­mo­tor­rä­dern üblich
  • Ver­si­che­rern mit stren­ge­ren Motorrad-Richtlinien

Seit 2026 bie­ten eini­ge Ver­si­che­rer alter­na­ti­ve Bonus­mo­del­le statt klas­si­scher SF-Klas­sen an. Die­se berück­sich­ti­gen Fah­rer­ver­hal­ten durch Tele­ma­tik und Apps, was gera­de für Motor­rad­fah­rer vor­teil­haft sein kann.

Prak­ti­sche Tipps für erfolg­rei­che Übertragung

  • Ver­si­che­rungs­ver­gleich nut­zen: Ver­glei­chen Sie gezielt Motor­rad­ta­ri­fe – unter­schied­li­che Ver­si­che­rer hand­ha­ben die Über­tra­gung unter­schied­lich großzügig
  • Zeit­punkt opti­mal wäh­len: Bes­te Zeit ist der Abschluss einer neu­en Motor­rad­ver­si­che­rung oder der Wech­sel Ihrer Autoversicherung
  • Alle Ver­si­che­rer anfra­gen: Fra­gen Sie meh­re­re Anbie­ter nach deren Über­tra­gungs­re­geln – die Erspar­nis kann ca. 10–30 % betragen
  • Schrift­li­che Bestä­ti­gung ver­lan­gen: Las­sen Sie sich die Über­nah­me der SF-Klas­se vor Ver­trags­ab­schluss schrift­lich zusichern
  • Wech­sel­fris­ten beach­ten: Motor­rad­ver­si­che­run­gen enden meist zum 30. Novem­ber – nut­zen Sie die­se Frist für einen Versichererwechsel
  • Bonus­op­ti­mie­rung prü­fen: Man­che Ver­si­che­rer bie­ten bes­se­re Rabat­te ohne SF-Klas­sen-Über­tra­gung an – rech­nen Sie nach
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