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Wie kann ich mei­ne Motor­rad­ver­si­che­rung kün­di­gen oder wechseln?

Ihre Motor­rad Ver­si­che­rung ver­län­gert sich nor­ma­ler­wei­se immer auto­ma­tisch um ein wei­te­res Jahr, wenn die­se nicht frist­ge­recht vor Ablauf gekün­digt wurde.

Sie haben meh­re­re Mög­lich­kei­ten Ihre bestehen­den Motor­rad-Ver­si­che­rung zu been­den:

Sie kön­nen die­sen ordent­lich kün­di­gen, d.h. Ihre Kün­di­gung ist wirk­sam, wenn Sie den Motor­rad-Ver­si­che­rungs­ver­trag mit einer Frist von 1 Monat zum Ver­trags­en­de kün­di­gen. Übli­cher­wei­se ist das Ver­trags­en­de der 31.12. eines Jah­res, so dass für die Kün­di­gung der 30.11. als Stich­tag gilt. Bis spä­tes­tens zu die­sem Datum muss Ihre bestehen­de Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft Ihre Kün­di­gung erhal­ten haben.

Ach­tung! Eini­ge Ver­si­che­rer kön­nen auch abwei­chen­de Ver­si­che­rungs­jah­re haben und somit abwei­chen­de Stich­ta­ge für eine Kündigung.

Sie kön­nen Ihren Motor­rad-Ver­si­che­rungs­ver­trag auch außer­or­dent­lich kün­di­gen bei einer Prä­mi­en­er­hö­hung. Erhöht Ihr Ver­si­che­rer z.B. auf Grund einer Prä­mi­en­an­pas­sung die Bei­trä­ge für Ihre Motor­rad­ver­si­che­rung, so kön­nen Sie inner­halb von 1 Monat nach Ein­gang der Mit­tei­lung Ihres Motor­rad-Ver­si­che­rers, den Ver­trag kündigen.

Sie kön­nen den Ver­trag auch außer­or­dent­lich kün­di­gen im Scha­dens­fall. Hat Ihr Motor­rad-Ver­si­che­rer einen Scha­den regu­liert oder womög­lich sogar abge­lehnt, so kön­nen Sie den Ver­trag kün­di­gen. Ihre Kün­di­gung muss dann mit einer Frist von 1 Monat nach Zah­lung oder Ableh­nung Ihres Scha­dens an den Ver­si­che­rer erfolgen.

Bei einem Motor­rad­wech­sel kön­nen Sie sich jedes Mal eine neue güns­ti­ge Motor­rad-Ver­si­che­rung suchen und neu abschließen.

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