Ihre Motorrad Versicherung verlängert sich normalerweise immer automatisch um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht fristgerecht vor Ablauf gekündigt wurde.
Sie haben mehrere Möglichkeiten Ihre bestehenden Motorrad-Versicherung zu beenden:
Sie können diesen ordentlich kündigen, d.h. Ihre Kündigung ist wirksam, wenn Sie den Motorrad-Versicherungsvertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Vertragsende kündigen. Üblicherweise ist das Vertragsende der 31.12. eines Jahres, so dass für die Kündigung der 30.11. als Stichtag gilt. Bis spätestens zu diesem Datum muss Ihre bestehende Versicherungsgesellschaft Ihre Kündigung erhalten haben.
Achtung! Einige Versicherer können auch abweichende Versicherungsjahre haben und somit abweichende Stichtage für eine Kündigung.
Sie können Ihren Motorrad-Versicherungsvertrag auch außerordentlich kündigen bei einer Prämienerhöhung. Erhöht Ihr Versicherer z.B. auf Grund einer Prämienanpassung die Beiträge für Ihre Motorradversicherung, so können Sie innerhalb von 1 Monat nach Eingang der Mitteilung Ihres Motorrad-Versicherers, den Vertrag kündigen.
Sie können den Vertrag auch außerordentlich kündigen im Schadensfall. Hat Ihr Motorrad-Versicherer einen Schaden reguliert oder womöglich sogar abgelehnt, so können Sie den Vertrag kündigen. Ihre Kündigung muss dann mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung Ihres Schadens an den Versicherer erfolgen.
Bei einem Motorradwechsel können Sie sich jedes Mal eine neue günstige Motorrad-Versicherung suchen und neu abschließen.