Wenn Sie Ihr Motorrad verkaufen, geht zunächst die Motorrad-Haftpflicht- und Motorrad-Kaskoversicherung kraft Gesetz auf den Käufer des Motorrads über. Sofern der Käufer sofort bei einem anderen Versicherer eine Motorrad-Versicherung abschließt, gilt dies automatisch als Kündigung Ihres bisherigen Motorrad-Versicherungsvertrag.
Melden Sie Ihr Motorrad mindestens für zwei Wochen polizeilich ab (vorübergehende Stilllegung), so kann der Versicherungsschutz für Ihr Motorrad auf Antrag für die Zeit der Stilllegung unterbrochen werden. Der Vertrag läuft dann weiter und verlängert sich um die Zeit der Stilllegung, für die allerdings kein Beitrag berechnet wird, obwohl in dieser Zeit eine sogenannte Ruheversicherung besteht.