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Kann man mit 16 ein Motorrad anmelden?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 11. Juni 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, mit 16 Jahren können Sie in Deutschland ein Leichtkraftrad (Klasse A1) anmelden – allerdings muss die Anmeldung durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen, da Sie noch nicht vollständig geschäftsfähig sind. Voraussetzung ist der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A1 und eine gültige Motorradversicherung.

Ja, mit 16 Jah­ren kön­nen Sie in Deutsch­land ein Leicht­kraft­rad (Klas­se A1) anmel­den – aller­dings muss die Anmel­dung durch einen Erzie­hungs­be­rech­tig­ten erfol­gen, da Sie noch nicht voll­stän­dig geschäfts­fä­hig sind. Vor­aus­set­zung ist der Besitz der Fahr­erlaub­nis Klas­se A1 und eine gül­ti­ge Motorradversicherung.

Fahr­erlaub­nis Klas­se A1 und recht­li­che Voraussetzungen

Die Fahr­erlaub­nis Klas­se A1 darf ab 16 Jah­ren erwor­ben wer­den und berech­tigt zum Füh­ren von Leicht­kraft­rä­dern mit maxi­mal 125 ccm Hub­raum und einer Nenn­leis­tung von höchs­tens 11 kW (15 PS). Das Leis­tungs­ge­wicht darf 0,1 kW/kg nicht über­schrei­ten. Dies sind die ein­zi­gen Motor­rä­der, die Sie als 16-Jäh­ri­ger legal fah­ren dürfen.

Bei der Anmel­dung bei der Zulas­sungs­stel­le tritt Ihr Erzie­hungs­be­rech­tig­ter als Hal­ter und Eigen­tü­mer auf – Sie kön­nen zwar mit­un­ter­schrei­ben, sind aber nicht der recht­li­che Hal­ter. Dies ist eine wich­ti­ge Unter­schei­dung, die Ver­si­che­rer berück­sich­ti­gen. Brin­gen Sie zur Anmel­dung den Per­so­nal­aus­weis, die Fahr­erlaub­nis, den Kauf­ver­trag des Motor­rads und die Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung mit.

Ver­si­che­rung und Kos­ten für jun­ge Motorradfahrer

Eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist obli­ga­to­risch – ohne sie darf die Zulas­sung nicht erfol­gen. Als 16-jäh­ri­ger Fahr­an­fän­ger müs­sen Sie mit erhöh­ten Prä­mi­en rech­nen, da Ver­si­che­rer ein erhöh­tes Unfall­ri­si­ko ein­kal­ku­lie­ren. Die durch­schnitt­li­chen Kos­ten lie­gen bei ca. 200–500 Euro pro Jahr für die Haft­pflicht, je nach Motor­rad­mo­dell, Regi­on und Versicherer.

Zusätz­lich emp­feh­len wir eine Teil­kas­ko- oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung, um Schä­den durch Dieb­stahl, Van­da­lis­mus oder Unfall­schä­den abzu­de­cken (ca. 50–150 Euro zusätz­lich). Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten Rabat­te an, wenn Sie einen Motor­rad-Sicher­heits­kurs absol­vie­ren oder das Fahr­zeug in einer gesi­cher­ten Gara­ge abge­stellt wird.

Check­lis­te: Motor­rad mit 16 Jah­ren anmelden

  • Fahr­erlaub­nis Klas­se A1 bean­tra­gen und bestehen (theo­re­ti­sche und prak­ti­sche Prüfung)
  • Geeig­ne­tes Leicht­kraft­rad aus­wäh­len (max. 125 ccm, 11 kW)
  • Ver­si­che­rungs­ver­gleich durch­füh­ren und Haft­pflicht­ver­si­che­rung abschließen
  • Kauf­ver­trag und Eigen­tums­nach­weis beschaffen
  • Erzie­hungs­be­rech­tig­ten zur Zulas­sungs­stel­le mit­neh­men (als Halter)
  • Zulas­sungs­pa­pie­re und Ver­si­che­rungs­nach­weis ausfertigen
  • Motor­rad-Sicher­heits­kurs erwä­gen (Prä­mi­en­ra­batt möglich)
  • Schutz­aus­rüs­tung: Helm, Hand­schu­he, Jacke und Stie­fel kaufen
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