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Kann man mit dem Autoführerschein 125ccm fahren?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 05. Juni 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, mit dem Autoführerschein Klasse B können Sie in Deutschland 125er-Motorräder fahren – allerdings nur mit zusätzlicher Schulung nach der B196-Regelung. Diese Möglichkeit besteht ab 24 Jahren und mit mindestens 5 Jahren Fahrpraxis. Allerdings gilt B196 nur in Deutschland; im Ausland benötigen Sie die reguläre A1-Fahrerlaubnis.

Ja, mit dem Auto­füh­rer­schein Klas­se B kön­nen Sie in Deutsch­land 125er-Motor­rä­der fah­ren – aller­dings nur mit zusätz­li­cher Schu­lung nach der B196-Rege­lung. Die­se Mög­lich­keit besteht ab 24 Jah­ren und mit min­des­tens 5 Jah­ren Fahr­pra­xis. Aller­dings gilt B196 nur in Deutsch­land; im Aus­land benö­ti­gen Sie die regu­lä­re A1-Fahrerlaubnis.

B196-Rege­lung: Anfor­de­run­gen und Schulung

Die B196-Berech­ti­gung ermög­licht Auto­fah­rern, ohne voll­stän­di­ge A1-Lizenz 125er-Motor­rä­der zu fah­ren. Die Vor­aus­set­zun­gen sind klar definiert:

  • Min­dest­al­ter: 24 Jahre
  • Fahr­pra­xis: Min­des­tens 5 Jah­re kon­ti­nu­ier­lich gül­ti­ge Fahr­erlaub­nis Klas­se B
  • Schu­lung: 4 Dop­pel­stun­den theo­re­ti­sche und 5 Dop­pel­stun­den prak­ti­sche Aus­bil­dung in einer aner­kann­ten Fahrschule
  • Prü­fung: Kei­ne theo­re­ti­sche oder prak­ti­sche Prü­fung erforderlich

Nach erfolg­rei­cher Schu­lung erhal­ten Sie eine Beschei­ni­gung, die in Ihren Füh­rer­schein als Klas­se B196 ein­ge­tra­gen wird. Die­ser Ein­trag ist unbe­grenzt gül­tig und bleibt lebens­lang erhal­ten – eine Erneue­rung ist nicht nötig. Die Schu­lungs­kos­ten betra­gen je nach Regi­on und Fahr­schu­le ca. 500–850 Euro.

Fahr­be­rech­ti­gun­gen und tech­ni­sche Grenzen

Mit B196-Ein­trag sind fol­gen­de Motor­rä­der erlaubt:

  • Hub­raum: maxi­mal 125 ccm
  • Leis­tung: maxi­mal 11 kW (15 PS)
  • Leis­tungs­ge­wicht-Ver­hält­nis: maxi­mal 0,1 kW/kg

Die­se Limits gel­ten für Getrie­be- und Auto­ma­tik-Maschi­nen glei­cher­ma­ßen. Wich­tig für Rei­sen: B196 ist nur in Deutsch­land gül­tig. In Öster­reich, der Schweiz und ande­ren EU-Län­dern müs­sen Sie die regu­lä­re A1-Fahr­erlaub­nis nach­wei­sen. Wer inter­na­tio­nal fah­ren möch­te, soll­te die A1-Lizenz (ab 16 Jah­ren) in Betracht ziehen.

Ver­si­che­rung für B196-Motorräder

Die Ver­si­che­rung ist unpro­ble­ma­tisch: Tei­len Sie Ihrer Ver­si­che­rung den B196-Ein­trag mit, um den kor­rek­ten Tarif zu erhal­ten. Die Kos­ten für eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung lie­gen je nach Anbie­ter, Scha­den­frei­heits­klas­se, Nut­zung und Motor­rad­mo­dell bei ca. 150–350 Euro jähr­lich. Eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung kos­tet zusätz­lich ca. 100–250 Euro pro Jahr. Haft­pflicht ist Pflicht; Voll­kas­ko ist optio­nal, aber emp­foh­len bei neue­ren oder wert­vol­len Maschinen.

Check­lis­te für B196-Motorradfahrer

  • Fahr­schu­le mit B196-Schu­lung vor Ort fin­den (Ver­füg­bar­keit regio­nal unterschiedlich)
  • Kos­ten ein­pla­nen: ca. 500–850 Euro für die 9 Dop­pel­stun­den Schulung
  • Motor­rad­ver­si­che­rung abschlie­ßen, bevor Sie zum ers­ten Mal fahren
  • Hoch­wer­ti­ge Schutz­aus­rüs­tung kau­fen: ECE-zer­ti­fi­zier­ter Helm, Motor­rad­ja­cke, Hand­schu­he und Stiefel
  • Bei Aus­lands­fahr­ten: Regu­lä­re A1-Lizenz erwer­ben oder mit Ver­si­che­rungs­schutz­brief fahren
  • Regel­mä­ßi­ges Fahr­trai­ning in Anspruch neh­men (vie­le Fahr­schu­len bie­ten Kur­se an)
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