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Kann man Motorradversicherung auf Auto umschreiben?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 11. Juni 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, eine Motorradversicherung lässt sich auf ein Auto umschreiben – allerdings nicht automatisch, sondern durch Vertragsanpassung oder Neuvergabe. Der entscheidende Vorteil: Ihre Schadenfreiheitsrabatte werden in den meisten Fällen übertragen, können aber je nach Versicherer unterschiedlich bewertet werden. Eine direkte Rückstufung ist möglich, wenn der Versicherer Motorrad- und Pkw-Rabatte unterschiedlich handhabt.

Ja, eine Motor­rad­ver­si­che­rung lässt sich auf ein Auto umschrei­ben – aller­dings nicht auto­ma­tisch, son­dern durch Ver­trags­an­pas­sung oder Neu­ver­ga­be. Der ent­schei­den­de Vor­teil: Ihre Scha­den­frei­heits­ra­bat­te wer­den in den meis­ten Fäl­len über­tra­gen, kön­nen aber je nach Ver­si­che­rer unter­schied­lich bewer­tet wer­den. Eine direk­te Rück­stu­fung ist mög­lich, wenn der Ver­si­che­rer Motor­rad- und Pkw-Rabat­te unter­schied­lich handhabt.

Scha­den­frei­heits­ra­batt bei der Umschreibung

Das Wich­tigs­te bei der Umschrei­bung ist die Fra­ge nach dem Rabatt­über­trag. Vie­le Ver­si­che­rer aner­ken­nen Ihre Scha­dens­frei­heit von der Motor­rad­ver­si­che­rung und gewäh­ren die­se auch in der Auto­ver­si­che­rung – aller­dings unter Umstän­den mit einer Rück­stu­fung um ein bis zwei Stu­fen. Dies liegt dar­an, dass Motor­rad- und Pkw-Ver­si­che­run­gen unter­schied­li­che Risi­ko­pro­fi­le haben. Eine Scha­den­frei­heits­be­schei­ni­gung (Bestä­ti­gung des bis­he­ri­gen Ver­si­che­rers) ist das wich­tigs­te Doku­ment für den naht­lo­sen Rabatt­über­trag. Ohne die­se Beschei­ni­gung wird der neue Ver­si­che­rer Sie mög­li­cher­wei­se in der regu­lä­ren Ein­stu­fung füh­ren, was zu höhe­ren Prä­mi­en führt.

Prak­ti­sches Vor­ge­hen und Kündigungsfristen

Kon­tak­tie­ren Sie Ihren aktu­el­len Ver­si­che­rer direkt und fra­gen Sie nach der Mög­lich­keit einer Umschrei­bung. Man­che Ver­si­che­rer bie­ten dies als Service an, ande­re ver­lan­gen eine Kün­di­gung und einen Neu­ab­schluss. Die regu­lä­re Kün­di­gungs­frist liegt bei ca. vier Wochen zum Ende eines Ver­si­che­rungs­jah­res – beach­ten Sie die­se Frist unbe­dingt, um unge­woll­te Ver­län­ge­run­gen zu ver­mei­den. Alter­na­tiv kön­nen Sie die Ver­si­che­rung wech­seln und bei einem ande­ren Anbie­ter mit bes­se­ren Kon­di­tio­nen für Autos neu abschlie­ßen. In die­sem Fall ist die Scha­den­frei­heits­be­schei­ni­gung essentiell.

Wich­ti­ge Punk­te zur Optimierung

  • Scha­den­frei­heits­be­schei­ni­gung anfor­dern: Bestel­len Sie die­se spä­tes­tens 4–6 Wochen vor Ver­trags­en­de beim aktu­el­len Versicherer
  • Ver­gleich nut­zen: Prü­fen Sie online, ob ein Wech­sel zu einem ande­ren Ver­si­che­rer güns­ti­ger ist – oft erhal­ten Neu­kun­den bes­se­re Rabatte
  • Fahr­zeug­da­ten bereit­hal­ten: Haben Sie die genau­en Daten des Autos (Her­stel­ler, Modell, Leis­tung, Zulas­sungs­jahr) parat
  • Deckungs­sum­men über­prü­fen: Moder­ne Min­dest­de­ckun­gen für Autos sind oft höher – pas­sen Sie die­se an
  • Kom­bi­na­ti­ons­ra­bat­te erfra­gen: Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten Ver­güns­ti­gun­gen, wenn Sie meh­re­re Ver­si­che­run­gen bündeln
  • Tele­ma­tik-Tari­fe erwä­gen: Eini­ge Ver­si­che­rer beloh­nen siche­res Fah­ren mit Rabat­ten – ide­al beim Tarifwechsel
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