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Sind Beamte Pflegeversicherungspflichtig?

Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Beamte sind grundsätzlich pflegeversicherungspflichtig, unterscheiden sich aber deutlich von Arbeitnehmern in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie erhalten Beihilfe ihres Dienstherrn, die einen Großteil der Pflegekosten abdeckt (ca. 50–80 % je nach Bundesland), müssen aber eine private Pflegepflichtversicherung für die Restkosten abschließen.

Beam­te sind grund­sätz­lich pfle­ge­ver­si­che­rungs­pflich­tig, unter­schei­den sich aber deut­lich von Arbeit­neh­mern in der gesetz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung. Sie erhal­ten Bei­hil­fe ihres Dienst­herrn, die einen Groß­teil der Pfle­ge­kos­ten abdeckt (ca. 50–80 % je nach Bun­des­land), müs­sen aber eine pri­va­te Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung für die Rest­kos­ten abschließen.

Bei­hil­fe und pri­va­te Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung für Beamte

Das deut­sche Pfle­ge­ver­si­che­rungs­sys­tem für Beam­te basiert auf einem Zwei-Säu­len-Modell: der Bei­hil­fe und der pri­va­ten Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung. Die Bei­hil­fe ist eine staat­li­che Für­sor­ge­leis­tung, die Beam­te, Rich­ter, Pen­sio­nä­re und ihre Ange­hö­ri­gen absi­chert. Sie erstat­tet einen fest­ge­leg­ten Pro­zent­satz der anfal­len­den Pfle­ge­kos­ten, wobei die genaue Quo­te je nach Bun­des­land und Fami­li­en­stand vari­iert (übli­cher­wei­se 50–80 %).

Für den nicht durch Bei­hil­fe gedeck­ten Kos­ten­an­teil ist der Abschluss einer pri­va­ten Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung zwin­gend vor­ge­schrie­ben. Die­se funk­tio­niert wie eine Rest­kos­ten­ver­si­che­rung und über­nimmt die Lücke zwi­schen Bei­hil­fe und tat­säch­li­chen Pfle­ge­kos­ten – aller­dings maxi­mal bis zur Höhe der Leis­tun­gen der gesetz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung. Der Bei­trag wird von den Beam­ten selbst getra­gen und ist nicht Bestand­teil der Beihilfe.

Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung und Wahl­mög­lich­kei­ten für Beamte

Neben der Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung kön­nen Beam­te frei­wil­lig eine Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung abschlie­ßen, um ihre Absi­che­rung zu erhö­hen. Beson­ders emp­feh­lens­wert ist der soge­nann­te Pfle­ge-Bahr – eine staat­lich geför­der­te Zusatz­ver­si­che­rung mit monat­li­chen Zuschüs­sen von bis zu 5 Euro. Die­se Ver­si­che­rung bie­tet den Vor­teil, dass sie ohne War­te­zei­ten und Risi­ko­zu­schlä­ge abge­schlos­sen wer­den kann, unab­hän­gig vom Gesundheitszustand.

Beam­te haben gro­ße Fle­xi­bi­li­tät bei der Wahl ihres Ver­si­che­rers und Tari­fes. Es ist rat­sam, ver­schie­de­ne pri­va­te Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­run­gen zu ver­glei­chen, da Bei­trä­ge und Leis­tungs­um­fang erheb­lich vari­ie­ren kön­nen. Infor­mie­ren Sie sich auch über die bun­des­land­spe­zi­fi­schen Rege­lun­gen zur Bei­hil­fe, da die­se die Absi­che­rungs­lü­cke unter­schied­lich gestalten.

Prak­ti­sche Schrit­te für Beamte

  • Bei­hil­fe­be­stim­mun­gen klä­ren: Infor­mie­ren Sie sich bei Ihrem Dienst­herrn über die genaue Bei­hil­fe­quo­te und abge­deck­ten Leis­tun­gen in Ihrem Bundesland
  • Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung zeit­nah abschlie­ßen: Nut­zen Sie Fris­ten bei Dienst­an­tritt – Ver­si­che­rungs­schutz rück­wir­kend abzu­schlie­ßen ist oft unmög­lich oder teurer
  • Tari­fe ver­glei­chen: Holen Sie Ange­bo­te von min­des­tens 3–4 Anbie­tern ein, um Bei­trag und Leis­tun­gen opti­mal abzustimmen
  • Pfle­ge-Bahr zusätz­lich erwä­gen: Die staat­li­che För­de­rung macht eine Zusatz­ver­si­che­rung beson­ders rentabel
  • Regel­mä­ßig über­prü­fen: Pas­sen Sie Ihre Ver­si­che­rung an Lebens­si­tua­tio­nen und Regel­än­de­run­gen an
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