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Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegeversicherung?

Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Für private Pflegezusatzversicherungen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss. Anders als bei der gesetzlichen Pflegeversicherung, wo Arbeitgeber 50 % des Beitrags zahlen, müssen Arbeitnehmer die Prämien für private Zusatzversicherungen in der Regel selbst tragen. Allerdings können Unternehmen freiwillig einen Zuschuss als Sozialleistung gewähren.

Für pri­va­te Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­run­gen gibt es kei­nen gesetz­li­chen Anspruch auf einen Arbeit­ge­ber­zu­schuss. Anders als bei der gesetz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung, wo Arbeit­ge­ber 50 % des Bei­trags zah­len, müs­sen Arbeit­neh­mer die Prä­mi­en für pri­va­te Zusatz­ver­si­che­run­gen in der Regel selbst tra­gen. Aller­dings kön­nen Unter­neh­men frei­wil­lig einen Zuschuss als Sozi­al­leis­tung gewähren.

Gesetz­li­che vs. pri­va­te Pfle­ge­ver­si­che­rung: Der Unter­schied beim Arbeitgeberzuschuss

Die gesetz­li­che Pfle­ge­ver­si­che­rung ist eine Pflicht­ver­si­che­rung in Deutsch­land. Hier zah­len Arbeit­ge­ber zwin­gend die Hälf­te der Bei­trags­sät­ze für ihre Mit­ar­bei­ter – das ist recht­lich ver­bind­lich. Die­se Regel gilt für alle Arbeit­neh­mer, die ver­si­che­rungs­pflich­tig sind.

Bei der pri­va­ten Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung (auch Pfle­ge­er­gän­zungs­ver­si­che­rung genannt) ist die Situa­ti­on grund­le­gend anders. Die­se Ver­si­che­run­gen sind frei­wil­lig und ergän­zen die Leis­tun­gen der gesetz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung. Da es sich um pri­va­te Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge han­delt, besteht kein gesetz­li­cher Anspruch auf eine Kos­ten­über­nah­me durch den Arbeit­ge­ber. Die Ver­si­che­rungs­neh­mer müs­sen die kom­plet­ten Bei­trags­sät­ze selbst zahlen.

Frei­wil­li­ge Arbeit­ge­ber­zu­schüs­se und betrieb­li­che Lösungen

Eini­ge pro­gres­si­ve Arbeit­ge­ber bie­ten den­noch frei­wil­li­ge Zuschüs­se zur pri­va­ten Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung an – etwa als Bestand­teil eines umfas­sen­den betrieb­li­chen Gesund­heits­ma­nage­ments oder als Bene­fit für hoch­qua­li­fi­zier­te Fach­kräf­te. Sol­che Ver­ein­ba­run­gen wer­den indi­vi­du­ell in Arbeits­ver­trä­gen oder Tarif­ver­trä­gen fest­ge­hal­ten und sind von der Unter­neh­mens­po­li­tik abhängig.

Beson­ders inno­va­ti­ve Arbeit­ge­ber nut­zen auch Grup­pen­ver­si­che­run­gen für ihre Mit­ar­bei­ter, bei denen durch Men­gen­ra­bat­te Kos­ten­er­spar­nis­se ent­ste­hen, die teil­wei­se an die Ver­si­cher­ten wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Dies ist eine prak­ti­sche Alter­na­ti­ve zum direk­ten Zuschuss.

Das soll­ten Sie zur Finan­zie­rung wissen

  • Selbst­fi­nan­zie­rung: Die Bei­trä­ge zur pri­va­ten Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung zah­len Sie aus eige­ner Tasche – unab­hän­gig von Ihrem Einkommen
  • Steu­er­li­che Aspek­te: Prü­fen Sie, ob Ihre Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung als „för­der­fä­hig” aner­kannt ist; damit kön­nen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen Steu­er­ent­las­tun­gen entstehen
  • Mit dem Arbeit­ge­ber klä­ren: Fra­gen Sie expli­zit nach betrieb­li­chen Zusatz­ver­gü­tun­gen oder Ver­si­che­rungs­op­tio­nen, die Ihr Unter­neh­men anbietet
  • Früh abschlie­ßen: Je jün­ger Sie bei Ver­trags­ab­schluss sind, des­to nied­ri­ger die Bei­trags­sät­ze – ein Argu­ment für eine schnel­le Entscheidung
  • Ver­si­che­rungs­ver­gleich nut­zen: Durch einen geziel­ten Tarif­ver­gleich spa­ren Sie effek­tiv Geld und fin­den pas­sen­de Leis­tun­gen für Ihre indi­vi­du­el­le Situation
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