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Wann darf ich mit Sai­son­kenn­zei­chen fahren?

Mit einem Sai­son­kenn­zei­chen dür­fen Sie nur in einem bestimm­ten Zeit­raum inner­halb eines Jah­res fahren.

Ein Sai­son­kenn­zei­chen ermög­licht es Ihnen, Ihr Fahr­zeug nur für einen vor­her fest­ge­leg­ten Zeit­raum im Jahr zu nut­zen. Die­ser Zeit­raum wird bei der Anmel­dung des Fahr­zeugs mit dem Sai­son­kenn­zei­chen fest­ge­legt. Sie dür­fen das Fahr­zeug nur in die­sem Zeit­raum auf öffent­li­chen Stra­ßen nut­zen. Außer­halb die­ses Zeit­raums ist das Fahr­zeug still­ge­legt und darf nicht im öffent­li­chen Ver­kehr bewegt werden.

Die Län­ge des Zeit­raums kann unter­schied­lich sein, jedoch sind häu­fi­ge Optio­nen bei­spiels­wei­se sechs Mona­te (z. B. von April bis Sep­tem­ber) oder neun Mona­te (z. B. von März bis Novem­ber). Der genaue Zeit­raum wird bei der Anmel­dung des Sai­son­kenn­zei­chens mit den zustän­di­gen Behör­den festgelegt.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass Sie das Fahr­zeug außer­halb des fest­ge­leg­ten Zeit­raums mit einem Sai­son­kenn­zei­chen nicht im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr nut­zen dür­fen. Ach­ten Sie dar­auf, dass Sie die gel­ten­den Vor­schrif­ten und Ter­mi­ne für Ihr Sai­son­kenn­zei­chen in Ihrer Regi­on ein­hal­ten, um mög­li­che Ver­stö­ße oder Stra­fen zu vermeiden.

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