Zur Abmeldung brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I, das Kennzeichen und Ihren Ausweis – mehr nicht. Eine eVB-Nummer ist dafür nicht erforderlich; die brauchen Sie nur zum Anmelden. Die Gebühr liegt bei rund 6 bis 16 Euro. Ihre Versicherung müssen Sie nicht kündigen, sie geht automatisch in die Ruheversicherung.
Das Wichtigste in Kürze
- Erforderlich sind Zulassungsbescheinigung Teil I, Kennzeichen und Ausweis.
- Eine eVB-Nummer wird nicht gebraucht – sie gehört zur Anmeldung.
- Die Gebühr beträgt je nach Zulassungsstelle ca. 6–16 Euro.
- Der Versicherungsvertrag ruht danach beitragsfrei, er endet nicht.
- Eine einfache schriftliche Vollmacht genügt, wenn jemand anderes abmeldet.
Welche Unterlagen brauchen Sie wirklich?
Die Liste ist kürzer, als oft behauptet wird. Zwingend sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein), die Kennzeichenschilder zum Entstempeln und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) müssen Sie für eine reine Außerbetriebsetzung meist nicht vorlegen. Sinnvoll ist es trotzdem, sie mitzunehmen – bei einem geplanten Verkauf wird der Vermerk gleich mit eingetragen, und manche Zulassungsstellen fragen danach.
Was Sie mitbringen
| Unterlage | Erforderlich? |
|---|---|
| Zulassungsbescheinigung Teil I | ja |
| Kennzeichenschilder | ja, werden entstempelt |
| Personalausweis oder Reisepass | ja |
| Zulassungsbescheinigung Teil II | meist nein, aber empfehlenswert |
| eVB-Nummer | nein – nur für die Anmeldung |
| Vollmacht bei Abmeldung durch Dritte | ja, einfache Schriftform genügt |
Für die Abmeldung durch eine andere Person reicht eine formlose schriftliche Vollmacht zusammen mit Ihrem Ausweis oder einer Kopie davon. Eine notarielle Beglaubigung verlangt keine Zulassungsstelle.
Was passiert mit der Versicherung?
Hier machen viele denselben Fehler und kündigen vorsorglich. Das ist nicht nötig und meist nachteilig. Die Zulassungsstelle meldet die Außerbetriebsetzung elektronisch an Ihren Versicherer; der überführt den Vertrag daraufhin in die Ruheversicherung.
Dort zahlen Sie keinen Beitrag, behalten aber einen Restschutz: Bestand eine Kaskodeckung, bleiben Feuer, Diebstahl und bestimmte Naturgefahren abgesichert, solange das Motorrad auf privatem Grund steht. Melden Sie es innerhalb der Ruhefrist – meist bis zu 18 Monate – wieder an, lebt derselbe Vertrag mit derselben Schadenfreiheitsklasse wieder auf. Nur wer den Vertrag endgültig beenden will, muss zusätzlich kündigen.
Geht die Abmeldung auch online?
Ja, über die internetbasierte Fahrzeugzulassung. Voraussetzung sind ein Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion, ein Kartenlesegerät oder Smartphone mit NFC und die Sicherheitscodes auf Kennzeichenplakette und Zulassungsbescheinigung. Diese Codes finden Sie unter einer Abdeckung, die Sie freirubbeln.
Der Haken: Fahrzeuge, die vor Einführung dieser Codes zugelassen wurden, tragen sie nicht. Dann bleibt nur der Weg zur Zulassungsstelle. Prüfen Sie das vorher, sonst haben Sie den Online-Antrag umsonst begonnen.
Was passiert mit Kennzeichen und Papieren?
Die Kennzeichenschilder werden vor Ort entstempelt – die Plakette wird entwertet, die Schilder bekommen Sie zurück. Verwenden lassen sie sich danach nicht mehr; wer dasselbe Kennzeichen später wieder haben möchte, kann es meist für eine begrenzte Zeit reservieren lassen.
In die Zulassungsbescheinigung Teil I wird die Außerbetriebsetzung eingetragen, ebenso in Teil II, sofern Sie ihn vorlegen. Heben Sie beide Dokumente sorgfältig auf: Für eine spätere Wiederanmeldung oder einen Verkauf sind sie unverzichtbar, und ein Ersatz ist mit Aufwand und Kosten verbunden.
Praktische Tipps
- Kennzeichen nicht vorher abschrauben lassen: Sie müssen zum Entstempeln vollständig vorliegen.
- Nicht vorschnell kündigen: Die Ruheversicherung ist meist die bessere Wahl als ein Vertragsende.
- Abmeldedatum notieren: Es entscheidet über die Beitragsabrechnung.
- Fahrzeug privat abstellen: Im öffentlichen Verkehrsraum entfällt der Ruheschutz.
- Sicherheitscodes prüfen: Nur mit ihnen funktioniert die Online-Abmeldung.
- Vor der Wiederanmeldung vergleichen: Ein Motorradversicherungs-Vergleich ist kostenlos und unverbindlich.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich zum Abmelden eine eVB-Nummer?
Nein. Die elektronische Versicherungsbestätigung benötigen Sie ausschließlich für die Anmeldung eines Fahrzeugs.
Muss ich meine Versicherung kündigen?
Nur, wenn Sie den Vertrag endgültig beenden wollen. Andernfalls ruht er beitragsfrei und lebt bei einer Wiederanmeldung automatisch wieder auf.
Was kostet die Abmeldung?
Je nach Zulassungsstelle etwa 6 bis 16 Euro. Bei der Online-Abmeldung liegt die Gebühr meist am unteren Ende.
Kann jemand anderes mein Motorrad abmelden?
Ja, mit einer formlosen schriftlichen Vollmacht und Ihrem Ausweis beziehungsweise einer Kopie. Eine notarielle Vollmacht ist nicht erforderlich.
Wie lange kann ich das Motorrad abgemeldet lassen?
Die Ruheversicherung läuft bei den meisten Anbietern bis zu 18 Monate. Danach endet der Vertrag; für eine spätere Anmeldung brauchen Sie einen neuen und eine neue eVB.