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Was braucht man zum Motor­rad abmelden?

Aktualisiert: 25. August 2026  ·  Veröffentlicht: 05. Juni 2023

Zur Abmel­dung brau­chen Sie die Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I, das Kenn­zei­chen und Ihren Aus­weis – mehr nicht. Eine eVB-Num­mer ist dafür nicht erfor­der­lich; die brau­chen Sie nur zum Anmel­den. Die Gebühr liegt bei rund 6 bis 16 Euro. Ihre Ver­si­che­rung müs­sen Sie nicht kün­di­gen, sie geht auto­ma­tisch in die Ruheversicherung.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Erfor­der­lich sind Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I, Kenn­zei­chen und Aus­weis.
  • Eine eVB-Num­mer wird nicht gebraucht – sie gehört zur Anmeldung.
  • Die Gebühr beträgt je nach Zulas­sungs­stel­le ca. 6–16 Euro.
  • Der Ver­si­che­rungs­ver­trag ruht danach bei­trags­frei, er endet nicht.
  • Eine ein­fa­che schrift­li­che Voll­macht genügt, wenn jemand ande­res abmeldet.

Wel­che Unter­la­gen brau­chen Sie wirklich?

Die Lis­te ist kür­zer, als oft behaup­tet wird. Zwin­gend sind die Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I (frü­her Fahr­zeug­schein), die Kenn­zei­chen­schil­der zum Ent­stem­peln und ein gül­ti­ger Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass.

Die Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil II (frü­her Fahr­zeug­brief) müs­sen Sie für eine rei­ne Außer­be­trieb­set­zung meist nicht vor­le­gen. Sinn­voll ist es trotz­dem, sie mit­zu­neh­men – bei einem geplan­ten Ver­kauf wird der Ver­merk gleich mit ein­ge­tra­gen, und man­che Zulas­sungs­stel­len fra­gen danach.

Was Sie mitbringen

Unter­la­ge Erfor­der­lich?
Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I ja
Kenn­zei­chen­schil­der ja, wer­den entstempelt
Per­so­nal­aus­weis oder Reisepass ja
Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil II meist nein, aber empfehlenswert
eVB-Num­mer nein – nur für die Anmeldung
Voll­macht bei Abmel­dung durch Dritte ja, ein­fa­che Schrift­form genügt

Für die Abmel­dung durch eine ande­re Per­son reicht eine form­lo­se schrift­li­che Voll­macht zusam­men mit Ihrem Aus­weis oder einer Kopie davon. Eine nota­ri­el­le Beglau­bi­gung ver­langt kei­ne Zulassungsstelle.

Was pas­siert mit der Versicherung?

Hier machen vie­le den­sel­ben Feh­ler und kün­di­gen vor­sorg­lich. Das ist nicht nötig und meist nach­tei­lig. Die Zulas­sungs­stel­le mel­det die Außer­be­trieb­set­zung elek­tro­nisch an Ihren Ver­si­che­rer; der über­führt den Ver­trag dar­auf­hin in die Ruhe­ver­si­che­rung.

Dort zah­len Sie kei­nen Bei­trag, behal­ten aber einen Rest­schutz: Bestand eine Kas­ko­de­ckung, blei­ben Feu­er, Dieb­stahl und bestimm­te Natur­ge­fah­ren abge­si­chert, solan­ge das Motor­rad auf pri­va­tem Grund steht. Mel­den Sie es inner­halb der Ruhe­frist – meist bis zu 18 Mona­te – wie­der an, lebt der­sel­be Ver­trag mit der­sel­ben Scha­den­frei­heits­klas­se wie­der auf. Nur wer den Ver­trag end­gül­tig been­den will, muss zusätz­lich kündigen.

Geht die Abmel­dung auch online?

Ja, über die inter­net­ba­sier­te Fahr­zeug­zu­las­sung. Vor­aus­set­zung sind ein Per­so­nal­aus­weis mit frei­ge­schal­te­ter Online-Funk­ti­on, ein Kar­ten­le­se­ge­rät oder Smart­phone mit NFC und die Sicher­heits­codes auf Kenn­zei­chen­pla­ket­te und Zulas­sungs­be­schei­ni­gung. Die­se Codes fin­den Sie unter einer Abde­ckung, die Sie freirubbeln.

Der Haken: Fahr­zeu­ge, die vor Ein­füh­rung die­ser Codes zuge­las­sen wur­den, tra­gen sie nicht. Dann bleibt nur der Weg zur Zulas­sungs­stel­le. Prü­fen Sie das vor­her, sonst haben Sie den Online-Antrag umsonst begonnen.

Was pas­siert mit Kenn­zei­chen und Papieren?

Die Kenn­zei­chen­schil­der wer­den vor Ort ent­stem­pelt – die Pla­ket­te wird ent­wer­tet, die Schil­der bekom­men Sie zurück. Ver­wen­den las­sen sie sich danach nicht mehr; wer das­sel­be Kenn­zei­chen spä­ter wie­der haben möch­te, kann es meist für eine begrenz­te Zeit reser­vie­ren lassen.

In die Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I wird die Außer­be­trieb­set­zung ein­ge­tra­gen, eben­so in Teil II, sofern Sie ihn vor­le­gen. Heben Sie bei­de Doku­men­te sorg­fäl­tig auf: Für eine spä­te­re Wie­der­an­mel­dung oder einen Ver­kauf sind sie unver­zicht­bar, und ein Ersatz ist mit Auf­wand und Kos­ten verbunden.

Prak­ti­sche Tipps

  • Kenn­zei­chen nicht vor­her abschrau­ben las­sen: Sie müs­sen zum Ent­stem­peln voll­stän­dig vorliegen.
  • Nicht vor­schnell kün­di­gen: Die Ruhe­ver­si­che­rung ist meist die bes­se­re Wahl als ein Vertragsende.
  • Abmel­de­da­tum notie­ren: Es ent­schei­det über die Beitragsabrechnung.
  • Fahr­zeug pri­vat abstel­len: Im öffent­li­chen Ver­kehrs­raum ent­fällt der Ruheschutz.
  • Sicher­heits­codes prü­fen: Nur mit ihnen funk­tio­niert die Online-Abmeldung.
  • Vor der Wie­der­an­mel­dung ver­glei­chen: Ein Motor­rad­ver­si­che­rungs-Ver­gleich ist kos­ten­los und unverbindlich.

Häu­fig gestell­te Fragen

Brau­che ich zum Abmel­den eine eVB-Nummer?

Nein. Die elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung benö­ti­gen Sie aus­schließ­lich für die Anmel­dung eines Fahrzeugs.

Muss ich mei­ne Ver­si­che­rung kündigen?

Nur, wenn Sie den Ver­trag end­gül­tig been­den wol­len. Andern­falls ruht er bei­trags­frei und lebt bei einer Wie­der­an­mel­dung auto­ma­tisch wie­der auf.

Was kos­tet die Abmeldung?

Je nach Zulas­sungs­stel­le etwa 6 bis 16 Euro. Bei der Online-Abmel­dung liegt die Gebühr meist am unte­ren Ende.

Kann jemand ande­res mein Motor­rad abmelden?

Ja, mit einer form­lo­sen schrift­li­chen Voll­macht und Ihrem Aus­weis bezie­hungs­wei­se einer Kopie. Eine nota­ri­el­le Voll­macht ist nicht erforderlich.

Wie lan­ge kann ich das Motor­rad abge­mel­det lassen?

Die Ruhe­ver­si­che­rung läuft bei den meis­ten Anbie­tern bis zu 18 Mona­te. Danach endet der Ver­trag; für eine spä­te­re Anmel­dung brau­chen Sie einen neu­en und eine neue eVB.

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