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Was darf ich mit einem Traktor ziehen?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 21. Mai 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Mit einem Traktor dürfen Sie Anhänger und Geräte ziehen, deren Gewicht die im Fahrzeugschein eingetragene Anhängelast nicht überschreitet. Die maximale Last wird durch Motorleistung, zulässiges Gesamtgewicht (zGG) und die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) definiert. Eine genaue Überprüfung der Fahrzeugpapiere vor jedem Einsatz ist essentiell, um Überladung, Bußgelder und Versicherungsschäden zu vermeiden.

Mit einem Trak­tor dür­fen Sie Anhän­ger und Gerä­te zie­hen, deren Gewicht die im Fahr­zeug­schein ein­ge­tra­ge­ne Anhän­ge­last nicht über­schrei­tet. Die maxi­ma­le Last wird durch Motor­leis­tung, zuläs­si­ges Gesamt­ge­wicht (zGG) und die Stra­ßen­ver­kehrs­zu­las­sungs­ord­nung (StV­ZO) defi­niert. Eine genaue Über­prü­fung der Fahr­zeug­pa­pie­re vor jedem Ein­satz ist essen­ti­ell, um Über­la­dung, Buß­gel­der und Ver­si­che­rungs­schä­den zu vermeiden.

Anhän­ge­last: Berech­nung nach aktu­el­len Vor­schrif­ten 2026

Die zuläs­si­ge Anhän­ge­last eines Trak­tors hängt von meh­re­ren Fak­to­ren ab. Ent­schei­dend sind die Trak­tor­leis­tung und ‑kate­go­rie: Ein Trak­tor der Kate­go­rie T1 (bis 40 km/h) darf deut­lich weni­ger Gewicht zie­hen als Kate­go­rie T2-Trak­to­ren (bis 60 km/h). Das im Fahr­zeug­schein ein­ge­tra­ge­ne zuläs­si­ge Gesamt­ge­wicht des Trak­tors selbst ist maß­geb­lich für die Berechnung.

Beson­de­re Auf­merk­sam­keit ver­dient die Stütz­last des Anhän­gers – das Gewicht, das direkt auf der Kupp­lung las­tet. Nach StV­ZO darf die­ses Gewicht idea­ler­wei­se zwi­schen 5–10 % des Trak­tor­ge­wichts lie­gen. Bei einem 6‑Ton­nen-Trak­tor ent­spricht das 300–600 kg Stütz­last. Eine zu gerin­ge Stütz­last führt zu Schlan­gen­li­ni­en und Insta­bi­li­tät, eine zu hohe Stütz­last belas­tet die Vor­der­ach­se übermäßig.

Anhän­ger mit zGG über 3.500 kg benö­ti­gen zwin­gend eine funk­tio­nie­ren­de Brems­an­la­ge (Druckluft‑, Hydrau­lik- oder Elek­trobrems­an­la­ge). Alle Anhän­ger müs­sen gül­ti­ge TÜV-Pla­ket­ten, retro­re­flek­ti­sche Mar­kie­run­gen, Posi­ti­ons- und Brems­lich­ter sowie Rück­fahr­schein­wer­fer haben. Die Ladungs­si­che­rung muss den aktu­el­len DIN EN 12642-Stan­dards entsprechen.

Prak­ti­sche Unter­schie­de: Land­wirt­schaft vs. öffent­li­cher Straßenverkehr

Für land­wirt­schaft­li­che Tätig­kei­ten auf pri­va­tem Gelän­de gel­ten etwas fle­xi­ble­re Regeln. Ein Trak­tor darf Pflü­ge, Säma­schi­nen, Bal­len­pres­sen, Gül­le­fäs­ser, Lade­wa­gen und wei­te­re Gerä­te ein­set­zen – solan­ge die tech­ni­schen Gren­zen der Anhän­ge­last ein­ge­hal­ten werden.

Im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr sind die Vor­schrif­ten stren­ger. Ein Trak­tor darf maxi­mal einen Anhän­ger zie­hen – meh­re­re hin­ter­ein­an­der sind nicht zuläs­sig. Moder­ne Sys­tem­trä­ger mit elek­tro­ni­schen Brems- und Lenk­sys­te­men dür­fen oft höhe­re Las­ten beför­dern als kon­ven­tio­nel­le Trak­to­ren. Für den Trans­port von Gütern über öffent­li­che Stra­ßen ist eine ent­spre­chen­de Haft­pflicht­ver­si­che­rung erfor­der­lich, die Anhän­ger aus­drück­lich mitversichert.

Check­lis­te: Sicher und legal mit Anhän­ger unterwegs

  • Fahr­zeug­pa­pie­re prü­fen: Zuläs­si­ges Gesamt­ge­wicht und ein­ge­tra­ge­ne Anhän­ge­last des Trak­tors überprüfen
  • Tat­säch­li­ches Gewicht ermit­teln: Anhän­ger mit vol­ler Ladung auf einer geeich­ten Waa­ge wie­gen – Schät­zun­gen vermeiden
  • Stütz­last berech­nen: 5–10 % des Trak­tor­ge­wichts als Richt­wert nut­zen und überprüfen
  • Brems­an­la­ge kon­trol­lie­ren: Bei über 3.500 kg zGG des Anhän­gers obli­ga­to­risch und funk­ti­ons­fä­hig testen
  • Ver­si­che­rungs­de­ckung prü­fen: Haft­pflicht- und optio­nal Kas­ko­ver­si­che­rung müs­sen den Anhän­ger einschließen
  • TÜV-Pla­ket­ten kon­trol­lie­ren: Sowohl Trak­tor als auch Anhän­ger benö­ti­gen gül­ti­ge Hauptuntersuchungsplaketten
  • Trans­port­ge­neh­mi­gung ein­ho­len: Bei Über­ge­wicht, Über­brei­te (über 2,55 m) oder Über­län­ge (über 18,75 m) erforderlich
  • Ladung sichern: Nach DIN EN 12642 sta­bi­li­sie­ren, ver­zur­ren und mit aus­rei­chen­dem Netz­git­ter oder Pla­nen abdecken
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