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Was deckt die Teilkasko beim Motorrad ab?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 11. Juni 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Die Teilkasko beim Motorrad deckt Schäden durch Diebstahl, Brand, Naturkatastrophen und Wildunfälle ab – nicht aber Unfallschäden durch eigenes Verschulden. Sie ergänzt die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung um Schutz vor unverschuldeten Ereignissen. Für lückenlose Absicherung empfiehlt sich die Vollkasko als erweiterter Schutz.

Die Teil­kas­ko beim Motor­rad deckt Schä­den durch Dieb­stahl, Brand, Natur­ka­ta­stro­phen und Wild­un­fäl­le ab – nicht aber Unfall­schä­den durch eige­nes Ver­schul­den. Sie ergänzt die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung um Schutz vor unver­schul­de­ten Ereig­nis­sen. Für lücken­lo­se Absi­che­rung emp­fiehlt sich die Voll­kas­ko als erwei­ter­ter Schutz.

Wel­che Schä­den die Motor­rad-Teil­kas­ko genau abdeckt

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung schützt vor fol­gen­den defi­nier­ten Schadensszenarien:

  • Dieb­stahl und Kom­po­nen­ten­raub: Voll­stän­di­ger Dieb­stahl des Motor­rads sowie Tei­le­raub (Motor, Räder, Len­ker, hoch­wer­ti­ge Elek­tro­nik, GPS-Sys­te­me) sind ver­si­chert. Vie­le Ver­si­che­rer gewäh­ren bes­se­re Kon­di­tio­nen, wenn zer­ti­fi­zier­te Sicher­heits­sys­te­me (Ket­ten­schlös­ser, Alarm­an­la­gen, GPS-Tra­cker) instal­liert sind.
  • Brand und Kurz­schluss: Schä­den durch Feu­er, tech­ni­sche Defek­te mit Brand­ent­wick­lung und Explo­sio­nen wer­den regu­liert. Die Wie­der­be­schaf­fungs- oder Repa­ra­tur­kos­ten trägt der Ver­si­che­rer je nach Schadensumfang.
  • Natur­ka­ta­stro­phen: Sturm, Hagel, Blitz­schlag, Über­schwem­mung, Schnee­last und Erd­be­ben gehö­ren zum Stan­dard-Schutz und ver­ur­sa­chen oft erheb­li­che Kos­ten – beson­ders in Regio­nen mit extre­mem Wet­ter relevant.
  • Wild­un­fäl­le: Kol­li­sio­nen mit Hirsch, Reh, Wild­schwein oder ande­ren wild­le­ben­den Tie­ren sind voll­stän­dig ver­si­chert. Im Gegen­satz zur Kfz-Ver­si­che­rung gel­ten hier groß­zü­gi­ge­re Definitionen.
  • Van­da­lis­mus (optio­nal): Vor­sätz­li­che Beschä­di­gun­gen durch Drit­te sind in Stan­dard-Tari­fen meist nicht ent­hal­ten, las­sen sich aber gegen Zusatz­prä­mie (ca. 5–15% Auf­schlag) hinzubuchen.

Was die Teil­kas­ko expli­zit ausschließt

Die Teil­kas­ko deckt kei­ne Schä­den durch eige­nes Ver­schul­den ab: Unfall­schä­den, Zusam­men­stö­ße mit ande­ren Fahr­zeu­gen, Sturz­schä­den, fah­re­ri­sche Feh­ler und Park­platz­remp­ler sind aus­ge­nom­men. Auch Ver­schleiß, Krat­zer durch nor­ma­le Bedie­nung oder War­tungs­män­gel fal­len aus dem Leis­tungs­um­fang. Wer die­se Risi­ken mit­ver­si­chern möch­te, benö­tigt die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung, die alle Teil­kas­ko-Leis­tun­gen plus Unfall­schä­den abdeckt – aller­dings zu höhe­rer Prä­mie (ca. 30–50% Auf­schlag gegen­über Teilkasko).

Check­lis­te für die rich­ti­ge Teilkasko-Wahl

  • Selbst­be­tei­li­gung ver­glei­chen – üblich sind ca. 150–300 Euro; höhe­re Selbst­be­tei­li­gung senkt die Jah­res­prä­mie spürbar
  • Sicher­heits­vor­rich­tun­gen prü­fen – zer­ti­fi­zier­te Schlös­ser und Tra­cker kön­nen zu Rabat­ten führen
  • Deckungs­sum­men über­prü­fen – Neu­wer­t­er­stat­tung ist bes­ser als Zeitwertregelung
  • Ersatz­teil­re­ge­lung klä­ren – Ori­gi­nal-Tei­le oder gleich­wer­ti­ge Alternativen?
  • Van­da­lis­mus-Zusatz bewer­ten – beson­ders sinn­voll, wenn das Motor­rad öffent­lich steht
  • Bund­ling-Rabat­te nut­zen – Haft­pflicht + Teil­kas­ko gemein­sam oft 10–20% günstiger
  • Scha­dens­frei­heits­ra­batt che­cken – wird bei Wech­sel berücksichtigt?
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