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Was ver­steht man unter Kleinkrafträdern?

Klein­kraft­rä­der sind moto­ri­sier­te Zwei­rä­der, die bestimm­te Leis­tungs­gren­zen und Hub­raum­be­schrän­kun­gen erfül­len. Der Begriff „Klein­kraft­rad“ wird in ver­schie­de­nen Län­dern ver­wen­det und kann je nach Land oder Regi­on unter­schied­li­che Defi­ni­tio­nen haben. Im All­ge­mei­nen gel­ten jedoch fol­gen­de Merkmale:

  1. Leis­tung: Klein­kraft­rä­der haben in der Regel eine begrenz­te Motor­leis­tung. Die genau­en Leis­tungs­gren­zen kön­nen von Land zu Land vari­ie­ren. In vie­len Län­dern dür­fen Klein­kraft­rä­der eine maxi­ma­le Motor­leis­tung von 11 kW (ca. 15 PS) nicht überschreiten.
  2. Hub­raum: Klein­kraft­rä­der haben in der Regel einen begrenz­ten Hub­raum. In vie­len Län­dern liegt die Hub­raum­gren­ze für Klein­kraft­rä­der bei 50 ccm, es gibt jedoch auch grö­ße­re Hub­raum­ka­te­go­rien wie 125 ccm.
  3. Geschwin­dig­keits­be­gren­zung: Klein­kraft­rä­der kön­nen auch eine Geschwin­dig­keits­be­gren­zung haben. In eini­gen Län­dern sind sie auf eine Höchst­ge­schwin­dig­keit von bei­spiels­wei­se 45 km/h begrenzt.

Klein­kraft­rä­der wer­den oft als Ein­stiegs­fahr­zeu­ge für jun­ge Fah­rer oder Fah­rer mit beschränk­tem Füh­rer­schein ange­se­hen. Sie bie­ten eine leich­te­re Hand­ha­bung und sind in der Regel kos­ten­güns­ti­ger als grö­ße­re Motor­rä­der. In eini­gen Län­dern kön­nen spe­zi­el­le Füh­rer­schein­klas­sen wie die Klas­se AM oder A1 erfor­der­lich sein, um ein Klein­kraft­rad zu fah­ren.

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