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Als Lkw zugelassen werden können alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von über 3,5 Tonnen, sofern sie gewerblich zum Güter- oder Warentransport genutzt werden. Entscheidend ist allein das zGG im Fahrzeugschein, nicht die Fahrzeugbezeichnung oder das tatsächliche Leergewicht. Die Gewichtsklasse bestimmt sowohl die erforderliche Führerscheinklasse als auch die Versicherungskosten für die Lkw-Versicherung.
Als Lkw zugelassen werden können alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von über 3,5 Tonnen, sofern sie gewerblich zum Güter- oder Warentransport genutzt werden. Entscheidend ist allein das zGG im Fahrzeugschein, nicht die Fahrzeugbezeichnung oder das tatsächliche Leergewicht. Die Gewichtsklasse bestimmt sowohl die erforderliche Führerscheinklasse als auch die Versicherungskosten für die Lkw-Versicherung.
Praktisch jeder Fahrzeugtyp kann als Lkw zugelassen werden – vom umgebauten Pkw bis zum Sattelzug. Maßgeblich ist die gewerbliche Nutzungsabsicht und das Gesamtgewicht:
Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) im Fahrzeugschein ist das einzige relevante Kriterium für die Lkw-Klassifizierung. Eine Einteilung ergibt sich wie folgt:
Seit 2025 müssen Lkw-Halter die tatsächliche gewerbliche Nutzung durch Fahrtenbücher oder digitale Nachweise (GPS-Tracking, Telematiksysteme, Logistik-Software) dokumentieren. Dies wirkt sich direkt auf die Kalkulation der Lkw-Versicherungsprämie aus und kann zu Rabatten führen, wenn Fahrtenverlauf und Einsatzzeiten nachvollziehbar sind.
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