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Wel­che Autos kann man als Lkw zulassen?

Grund­sätz­lich kön­nen ver­schie­de­ne Arten von Fahr­zeu­gen als Lkw (Last­kraft­wa­gen) zuge­las­sen wer­den, wenn sie ein zuläs­si­ges Gesamt­ge­wicht von mehr als 3,5 Ton­nen haben und für gewerb­li­che Zwe­cke genutzt wer­den. Dazu gehören:

  1. Sat­tel­zug­ma­schi­nen: Die­se Fahr­zeu­ge wer­den für den Trans­port von Sat­tel­auf­lie­gern ver­wen­det und haben in der Regel ein zuläs­si­ges Gesamt­ge­wicht von mehr als 18 Tonnen.
  2. Kip­per: Die­se Fahr­zeu­ge wer­den für den Trans­port von Schütt­gut wie z.B. Sand, Kies oder Schutt ver­wen­det und haben in der Regel ein zuläs­si­ges Gesamt­ge­wicht von mehr als 3,5 Tonnen.
  3. Trans­por­ter: Die­se Fahr­zeu­ge wer­den für den Trans­port von Waren und Gütern ein­ge­setzt und haben in der Regel ein zuläs­si­ges Gesamt­ge­wicht zwi­schen 3,5 und 7,5 Tonnen.
  4. Prit­schen­wa­gen: Die­se Fahr­zeu­ge haben eine offe­ne Lade­flä­che und wer­den für den Trans­port von sper­ri­gen oder unhand­li­chen Gütern ver­wen­det. Sie haben in der Regel ein zuläs­si­ges Gesamt­ge­wicht von mehr als 3,5 Tonnen.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die genau­en Vor­schrif­ten und Bestim­mun­gen je nach Land und Regi­on unter­schied­lich sein kön­nen. Es ist daher rat­sam, sich bei den zustän­di­gen Behör­den oder Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men zu erkun­di­gen, um sicher­zu­stel­len, dass das gewünsch­te Fahr­zeug als Lkw zuge­las­sen wer­den kann und alle erfor­der­li­chen Vor­aus­set­zun­gen erfüllt.

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