Grundsätzlich können verschiedene Arten von Fahrzeugen als Lkw (Lastkraftwagen) zugelassen werden, wenn sie ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben und für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Dazu gehören:
- Sattelzugmaschinen: Diese Fahrzeuge werden für den Transport von Sattelaufliegern verwendet und haben in der Regel ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 18 Tonnen.
- Kipper: Diese Fahrzeuge werden für den Transport von Schüttgut wie z.B. Sand, Kies oder Schutt verwendet und haben in der Regel ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen.
- Transporter: Diese Fahrzeuge werden für den Transport von Waren und Gütern eingesetzt und haben in der Regel ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen.
- Pritschenwagen: Diese Fahrzeuge haben eine offene Ladefläche und werden für den Transport von sperrigen oder unhandlichen Gütern verwendet. Sie haben in der Regel ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Vorschriften und Bestimmungen je nach Land und Region unterschiedlich sein können. Es ist daher ratsam, sich bei den zuständigen Behörden oder Versicherungsunternehmen zu erkundigen, um sicherzustellen, dass das gewünschte Fahrzeug als Lkw zugelassen werden kann und alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.