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Für ein Motorrad mit Beiwagen brauchen Sie die Führerscheinklasse, die das Motorrad selbst erfordert – bei leistungsstarken Maschinen die Klasse A. Der Beiwagen ändert die nötige Klasse nicht. Klasse A gilt ab 24 Jahren (oder ab 20 mit zwei Jahren Erfahrung auf A2) und ohne Leistungsbeschränkung, was für Gespanne ideal ist.
Für ein Motorrad mit Beiwagen brauchen Sie die Führerscheinklasse, die das Motorrad selbst erfordert – bei leistungsstarken Maschinen die Klasse A. Der Beiwagen ändert die nötige Klasse nicht. Klasse A gilt ab 24 Jahren (oder ab 20 mit zwei Jahren Erfahrung auf A2) und ohne Leistungsbeschränkung, was für Gespanne ideal ist.
Maßgeblich ist die Klasse, die das Motorrad ohne Beiwagen erfordern würde:
| Klasse | Fahrzeug | Mindestalter |
|---|---|---|
| A | alle Krafträder, mit/ohne Beiwagen, unbeschränkt | 24 (bzw. 20 mit A2-Erfahrung) |
| A2 | Krafträder bis 35 kW | 18 |
| A1 | Leichtkrafträder bis 125 cm³ / 11 kW | 16 |
Wer ein starkes Gespann fahren möchte, benötigt also die unbeschränkte Klasse A. Ein leichtes Gespann auf Basis eines 125ers lässt sich mit A1 fahren, ein mittleres bis 35 kW mit A2.
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Welchen Führerschein brauche ich für ein Motorrad mit Beiwagen?
Die Klasse, die das Motorrad selbst erfordert. Für leistungsstarke Maschinen ist das die Klasse A.
Ändert der Beiwagen die Führerscheinklasse?
Nein. Der Beiwagen hat darauf keinen Einfluss; entscheidend bleibt das Motorrad.
Kann ich ein Gespann mit A1 oder A2 fahren?
Ja, sofern das Motorrad in die jeweilige Klasse fällt – A1 bis 125 cm³/11 kW, A2 bis 35 kW.
Muss der Beiwagen extra zur HU?
Das Gespann wird als Einheit geprüft; der Beiwagen muss die technischen Vorgaben erfüllen und ist eingetragen.
Deckt meine Motorradversicherung den Beiwagen?
Nicht automatisch. Teilen Sie den Beiwagen dem Versicherer mit, damit er in der Police berücksichtigt ist.
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