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Welchen Führerschein braucht man für ein Motorrad mit Beiwagen?

Aktualisiert: 24. Juli 2026  ·  Veröffentlicht: 11. Juni 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Für ein Motorrad mit Beiwagen brauchen Sie die Führerscheinklasse, die das Motorrad selbst erfordert – bei leistungsstarken Maschinen die Klasse A. Der Beiwagen ändert die nötige Klasse nicht. Klasse A gilt ab 24 Jahren (oder ab 20 mit zwei Jahren Erfahrung auf A2) und ohne Leistungsbeschränkung, was für Gespanne ideal ist.

Für ein Motor­rad mit Bei­wa­gen brau­chen Sie die Füh­rer­schein­klas­se, die das Motor­rad selbst erfor­dert – bei leis­tungs­star­ken Maschi­nen die Klas­se A. Der Bei­wa­gen ändert die nöti­ge Klas­se nicht. Klas­se A gilt ab 24 Jah­ren (oder ab 20 mit zwei Jah­ren Erfah­rung auf A2) und ohne Leis­tungs­be­schrän­kung, was für Gespan­ne ide­al ist.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Der Bei­wa­gen ändert die Füh­rer­schein­klas­se nicht – ent­schei­dend ist das Motorrad.
  • Klas­se A (ab 24 Jah­ren) erlaubt alle Kraft­rä­der mit und ohne Beiwagen.
  • Klas­se A2 gilt bis 35 kW, A1 bis 125 cm³/11 kW (ab 16).
  • Der Bei­wa­gen braucht eige­ne Zulas­sung und HU.
  • Die Motor­rad­ver­si­che­rung muss den Bei­wa­gen einschließen.

Wel­che Füh­rer­schein­klas­se gilt für ein Gespann?

Maß­geb­lich ist die Klas­se, die das Motor­rad ohne Bei­wa­gen erfor­dern würde:

Klas­se Fahr­zeug Min­dest­al­ter
A alle Kraft­rä­der, mit/ohne Bei­wa­gen, unbeschränkt 24 (bzw. 20 mit A2-Erfahrung)
A2 Kraft­rä­der bis 35 kW 18
A1 Leicht­kraft­rä­der bis 125 cm³ / 11 kW 16

Wer ein star­kes Gespann fah­ren möch­te, benö­tigt also die unbe­schränk­te Klas­se A. Ein leich­tes Gespann auf Basis eines 125ers lässt sich mit A1 fah­ren, ein mitt­le­res bis 35 kW mit A2.

Was ist beim Bei­wa­gen tech­nisch und recht­lich zu beachten?

  • Zulas­sung: Der Bei­wa­gen wird im Fahr­zeug­schein des Motor­rads vermerkt.
  • Gesamt­ge­wicht: Das zuläs­si­ge Gesamt­ge­wicht des Gespanns muss ein­ge­hal­ten werden.
  • Haupt­un­ter­su­chung: Das Gespann unter­liegt der regu­lä­ren HU.
  • Tech­nik: Brem­sen, Beleuch­tung und Rei­fen müs­sen den Vor­schrif­ten entsprechen.
  • Ver­si­che­rung: Der Bei­wa­gen ist der Poli­ce mit­zu­tei­len – die Stan­dard­ver­si­che­rung deckt ihn nicht automatisch.

Vor dem Abschluss lohnt ein Motor­rad­ver­si­che­rungs-Ver­gleich mit Bei­wa­gen-Opti­on – kos­ten­los und unverbindlich.

Häu­fig gestell­te Fragen

Wel­chen Füh­rer­schein brau­che ich für ein Motor­rad mit Beiwagen?

Die Klas­se, die das Motor­rad selbst erfor­dert. Für leis­tungs­star­ke Maschi­nen ist das die Klas­se A.

Ändert der Bei­wa­gen die Führerscheinklasse?

Nein. Der Bei­wa­gen hat dar­auf kei­nen Ein­fluss; ent­schei­dend bleibt das Motorrad.

Kann ich ein Gespann mit A1 oder A2 fahren?

Ja, sofern das Motor­rad in die jewei­li­ge Klas­se fällt – A1 bis 125 cm³/11 kW, A2 bis 35 kW.

Muss der Bei­wa­gen extra zur HU?

Das Gespann wird als Ein­heit geprüft; der Bei­wa­gen muss die tech­ni­schen Vor­ga­ben erfül­len und ist eingetragen.

Deckt mei­ne Motor­rad­ver­si­che­rung den Beiwagen?

Nicht auto­ma­tisch. Tei­len Sie den Bei­wa­gen dem Ver­si­che­rer mit, damit er in der Poli­ce berück­sich­tigt ist.

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