In Deutschland besteht eine allgemeine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung, die parallel zur Krankenversicherungspflicht verläuft. Hier sind die wesentlichen Gruppen, die versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung sind:
1. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
- Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, sind automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Dazu gehören Angestellte, Arbeitslose, Rentner, Auszubildende und Studenten unter bestimmten Voraussetzungen.
2. Familienangehörige
- Nicht erwerbstätige Familienangehörige, wie Ehepartner und Kinder, die über ein Familienmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sind, sind ebenfalls in der sozialen Pflegeversicherung mitversichert.
3. Freiwillig Versicherte in der GKV
- Personen, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert haben, müssen ebenfalls Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung leisten.
4. Privat Krankenversicherte
- Personen, die privat krankenversichert sind, müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen, die den gleichen Schutz wie die soziale Pflegeversicherung bietet. Dies betrifft auch Beamte, Selbstständige und Freiberufler, die sich für eine private Krankenversicherung entschieden haben.
5. Rentner
- Rentner sind grundsätzlich in der Pflegeversicherung versichert. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden direkt von der Rente abgezogen. Rentner, die Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, zahlen in die soziale Pflegeversicherung ein, während privat versicherte Rentner eine private Pflegepflichtversicherung abschließen müssen.
6. Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II
- Auch Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II sind in der Pflegeversicherung versichert. Die Beiträge werden in diesem Fall von der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter getragen.
Die Pflegeversicherungspflicht sichert eine grundlegende Absicherung im Pflegefall für einen großen Teil der Bevölkerung. Sie ist so gestaltet, dass sie parallel zur Krankenversicherung verläuft, um eine umfassende soziale Sicherung zu gewährleisten.