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Wer zahlt Zusatz­bei­trag Pflegeversicherung?

Der Zusatz­bei­trag zur Pfle­ge­ver­si­che­rung, ins­be­son­de­re der Bei­trags­zu­schlag für kin­der­lo­se Ver­si­cherte, muss in Deutsch­land von bestimm­ten Grup­pen getra­gen wer­den. Hier sind die wich­tigs­ten Punkte:

Kin­der­lo­se Versicherte:

  • Der Zusatz­bei­trag zur Pfle­ge­ver­si­che­rung betrifft haupt­säch­lich kin­der­lo­se Ver­si­cher­te, die das 23. Lebens­jahr voll­endet haben. Die­ser Zusatz­bei­trag wird zusätz­lich zum regu­lä­ren Bei­trags­satz der Pfle­ge­ver­si­che­rung erhoben.
  • Der aktu­el­le Zusatz­bei­trag für Kin­der­lo­se liegt bei 0,6 Pro­zent­punk­ten (Stand 2024), was bedeu­tet, dass kin­der­lo­se Ver­si­cher­te ins­ge­samt einen Bei­trags­satz von 4 % ihres bei­trags­pflich­ti­gen Ein­kom­mens zur Pfle­ge­ver­si­che­rung zah­len (3,4 % regu­lä­rer Bei­trags­satz plus 0,60 % Zusatzbeitrag).

Allei­ni­ge Zah­lung durch den Versicherten:

  • Im Gegen­satz zu den regu­lä­ren Bei­trä­gen zur Pfle­ge­ver­si­che­rung, die nor­ma­ler­wei­se je zur Hälf­te von Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern getra­gen wer­den, muss der Zusatz­bei­trag für Kin­der­lo­se allein vom Ver­si­cher­ten gezahlt wer­den. Das bedeu­tet, dass Arbeit­ge­ber kei­nen Anteil am Zusatz­bei­trag leisten.

Rent­ner und Pensionäre:

  • Auch Rent­ner und Pen­sio­nä­re, die kin­der­los sind und das 23. Lebens­jahr über­schrit­ten haben, müs­sen die­sen Zusatz­bei­trag zah­len. Die Ren­ten­ver­si­che­rung über­nimmt jedoch wie bei den regu­lä­ren Bei­trä­gen die Hälf­te des Bei­trags, sodass Rent­ner effek­tiv nur die Hälf­te des Zusatz­bei­trags tragen.

Pri­vat Versicherte:

  • Kin­der­lo­se Mit­glie­der, die pri­vat kran­ken- und pfle­ge­ver­si­chert sind, zah­len eben­falls einen ent­spre­chen­den Zusatz­bei­trag in ihrer pri­va­ten Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung. Die genaue Höhe kann je nach Ver­si­che­rer vari­ie­ren, ori­en­tiert sich aber in der Regel an den Vor­ga­ben für die gesetz­li­che Pflegeversicherung.

Es ist wich­tig, sich bei der eige­nen Kran­ken- und Pfle­ge­kas­se über die genau­en Rege­lun­gen und die Höhe des Zusatz­bei­trags zu infor­mie­ren, da sich die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen ändern können.

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