Für Rentner bzw. Pensionäre in Deutschland wird der Beitrag zur Pflegeversicherung direkt von ihrer Rente abgezogen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Beitragssatz der Pflegeversicherung und der Höhe der Rente. Hier einige wichtige Punkte:
Beitragssatz:
- Der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung liegt bei 3,4 % des Bruttoeinkommens (Stand 2024).
- Rentner tragen diesen Beitragssatz allein, d.h., im Unterschied zu Erwerbstätigen gibt es keinen Arbeitgeberanteil. Allerdings beteiligen sich die Rentenversicherungsträger an der Hälfte des Beitrags, ähnlich wie ein Arbeitgeber, sodass Rentner faktisch nur die Hälfte des Beitragssatzes von ihrer Rente abgezogen bekommen.
Berechnungsbeispiel:
Angenommen, eine Person bezieht eine monatliche Bruttorente von 1.500 Euro. Der halbierte Beitragssatz für die Pflegeversicherung wäre 1,70 % (die Hälfte von 3,4 %). Das bedeutet, der monatliche Beitrag zur Pflegeversicherung wäre 25,50 Euro (1,70 % von 1.500 Euro).
Private Pflegepflichtversicherung:
Rentner, die in der privaten Krankenversicherung sind, müssen entsprechend eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Die Beiträge hierfür variieren je nach individuellem Vertrag und Anbieter.