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Wie hoch ist der Bei­trag zur Pfle­ge­ver­si­che­rung für Pensionäre?

Für Rent­ner bzw. Pen­sio­nä­re in Deutsch­land wird der Bei­trag zur Pfle­ge­ver­si­che­rung direkt von ihrer Ren­te abge­zo­gen. Die Höhe des Bei­trags rich­tet sich nach dem Bei­trags­satz der Pfle­ge­ver­si­che­rung und der Höhe der Ren­te. Hier eini­ge wich­ti­ge Punkte:

Bei­trags­satz:

  • Der all­ge­mei­ne Bei­trags­satz zur sozia­len Pfle­ge­ver­si­che­rung liegt bei 3,4 % des Brut­to­ein­kom­mens (Stand 2024).
  • Rent­ner tra­gen die­sen Bei­trags­satz allein, d.h., im Unter­schied zu Erwerbs­tä­ti­gen gibt es kei­nen Arbeit­ge­ber­an­teil. Aller­dings betei­li­gen sich die Ren­ten­ver­si­che­rungs­trä­ger an der Hälf­te des Bei­trags, ähn­lich wie ein Arbeit­ge­ber, sodass Rent­ner fak­tisch nur die Hälf­te des Bei­trags­sat­zes von ihrer Ren­te abge­zo­gen bekommen.

Berech­nungs­bei­spiel:

Ange­nom­men, eine Per­son bezieht eine monat­li­che Brut­to­ren­te von 1.500 Euro. Der hal­bier­te Bei­trags­satz für die Pfle­ge­ver­si­che­rung wäre 1,70 % (die Hälf­te von 3,4 %). Das bedeu­tet, der monat­li­che Bei­trag zur Pfle­ge­ver­si­che­rung wäre 25,50 Euro (1,70 % von 1.500 Euro).

Pri­va­te Pflegepflichtversicherung:

Rent­ner, die in der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung sind, müs­sen ent­spre­chend eine pri­va­te Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Die Bei­trä­ge hier­für vari­ie­ren je nach indi­vi­du­el­lem Ver­trag und Anbieter.

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