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Wie viel Promille darf der Beifahrer beim Motorrad haben?

Aktualisiert: 24. Juli 2026  ·  Veröffentlicht: 11. Juni 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Für den Beifahrer auf dem Motorrad gibt es keine gesetzliche Promillegrenze. Die bekannten 0,5 Promille – und 0,0 Promille für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren – gelten für den Fahrer, weil nur er das Fahrzeug führt. Ein Mitfahrer darf grundsätzlich Alkohol getrunken haben.

Für den Bei­fah­rer auf dem Motor­rad gibt es kei­ne gesetz­li­che Pro­mil­le­gren­ze. Die bekann­ten 0,5 Pro­mil­le – und 0,0 Pro­mil­le für Fahr­an­fän­ger in der Pro­be­zeit und unter 21 Jah­ren – gel­ten für den Fah­rer, weil nur er das Fahr­zeug führt. Ein Mit­fah­rer darf grund­sätz­lich Alko­hol getrun­ken haben. Trotz­dem gibt es Gren­zen: bei Sicher­heit, bei der Mit­haf­tung und beim Versicherungsschutz.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Der Bei­fah­rer unter­liegt kei­ner Pro­mil­le­gren­ze – er fährt nicht.
  • Die 0,5 ‰ (bzw. 0,0 ‰ für Probezeit/unter 21) gel­ten für den Fah­rer.
  • Ein stark alko­ho­li­sier­ter Sozi­us kann ein ech­tes Sicher­heits­ri­si­ko sein.
  • Wer erkenn­bar bei einem fahr­un­tüch­ti­gen Fah­rer mit­fährt, ris­kiert Mit­haf­tung.
  • Alko­hol am Steu­er kann den Ver­si­che­rungs­schutz kos­ten – ab 1,1 ‰ abso­lu­te Fahruntüchtigkeit.

War­um es für den Bei­fah­rer kei­ne Pro­mil­le­gren­ze gibt

Die Pro­mil­le­gren­zen im Stra­ßen­ver­kehr rich­ten sich an die Per­son, die das Fahr­zeug führt. Der Bei­fah­rer – auf dem Motor­rad der Sozi­us – steu­ert nicht und fällt daher nicht unter die 0,5‑Promille-Regel oder die 0,0‑Promille-Vorgabe für Fahr­an­fän­ger. Recht­lich darf ein Mit­fah­rer also alko­ho­li­siert sein. Das gilt in Deutsch­land eben­so wie in den Nach­bar­län­dern, deren Pro­mil­le­gren­zen sich gleich­falls auf den Fah­rer beziehen.

Wann Alko­hol beim Bei­fah­rer trotz­dem zum Pro­blem wird

Situa­ti­on Fol­ge
Sozi­us ist stark betrunken Sicher­heits­ri­si­ko: Balan­ce und Mit­fah­ren lei­den, Sturz­ge­fahr steigt
Mit­fahrt bei erkenn­bar fahr­un­tüch­ti­gem Fahrer mög­li­che Mit­haf­tung / Mit­ver­schul­den bei einem Unfall
Fah­rer alkoholisiert Ver­si­che­rer kann Leis­tun­gen kür­zen oder verweigern

Ein Bei­fah­rer, der weiß, dass der Fah­rer nicht mehr fahr­tüch­tig ist, und trotz­dem mit­fährt, kann bei einem Unfall ein Mit­ver­schul­den zuge­rech­net bekom­men. Für die eige­ne Sicher­heit gilt: Wer erkenn­bar betrun­ken ist, soll­te nicht als Sozi­us aufsteigen.

Was Alko­hol für den Ver­si­che­rungs­schutz bedeutet

Ent­schei­dend für die Ver­si­che­rung ist der Fah­rer. Bei einer Alko­hol­fahrt kann die Kfz-Haft­pflicht den Geschä­dig­ten zwar ent­schä­di­gen, den Fah­rer aber in Regress neh­men; die Kas­ko­ver­si­che­rung kann die Leis­tung kür­zen oder ganz ableh­nen. Ab 1,1 Pro­mil­le gilt der Fah­rer als abso­lut fahr­un­tüch­tig, ab 0,3 Pro­mil­le kann bei Aus­fall­erschei­nun­gen bereits rela­ti­ve Fahr­un­tüch­tig­keit vor­lie­gen. Wie Ihr Ver­trag mit Alko­hol am Steu­er umgeht, steht in den Bedin­gun­gen Ihrer Motor­rad­ver­si­che­rung.

Häu­fig gestell­te Fragen

Wie viel Pro­mil­le darf der Bei­fah­rer beim Motor­rad haben?

Es gibt kei­ne gesetz­li­che Pro­mil­le­gren­ze für den Bei­fah­rer. Die Grenz­wer­te gel­ten nur für den Fah­rer, der das Motor­rad führt.

Kann der Bei­fah­rer wegen Alko­hols belangt werden?

Nicht wegen Trun­ken­heit am Steu­er – er fährt ja nicht. Ein Mit­ver­schul­den ist aber mög­lich, wenn er bewusst bei einem fahr­un­tüch­ti­gen Fah­rer mitfährt.

Wel­che Pro­mil­le­gren­ze gilt für den Motorradfahrer?

0,5 Pro­mil­le, für Fahr­an­fän­ger in der Pro­be­zeit und unter 21 Jah­ren 0,0 Pro­mil­le. Ab 1,1 Pro­mil­le liegt abso­lu­te Fahr­un­tüch­tig­keit vor.

Zahlt die Ver­si­che­rung bei einer Alkoholfahrt?

Die Haft­pflicht ent­schä­digt Drit­te, kann den Fah­rer aber in Regress neh­men. Die Kas­ko kann die Leis­tung kür­zen oder verweigern.

Darf ein betrun­ke­ner Sozi­us grund­sätz­lich mitfahren?

Recht­lich ja. Aus Sicher­heits­grün­den ist davon aber abzu­ra­ten, weil ein alko­ho­li­sier­ter Mit­fah­rer das Fahr­ver­hal­ten und die Balan­ce beein­träch­ti­gen kann.

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