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Wie viel Pro­mil­le darf der Bei­fah­rer beim Motor­rad haben?

Die Pro­mil­le­gren­zen für Bei­fah­rer auf einem Motor­rad vari­ie­ren von Land zu Land. Es ist wich­tig, die spe­zi­fi­schen Geset­ze und Vor­schrif­ten des jewei­li­gen Lan­des zu beach­ten. Hier sind eini­ge Bei­spie­le für Pro­mil­le­gren­zen in eini­gen Ländern:

  • Deutsch­land: In Deutsch­land gilt für Bei­fah­rer auf einem Motor­rad die glei­che Pro­mil­le­gren­ze wie für Fah­rer von Kraft­fahr­zeu­gen. Das bedeu­tet, dass ein Bei­fah­rer nicht mehr als 0,5 Pro­mil­le Alko­hol im Blut haben darf. Für Fahr­an­fän­ger in der Pro­be­zeit sowie für Fah­rer unter 21 Jah­ren gilt eine Null-Promille-Grenze.
  • Öster­reich: In Öster­reich gilt eine Null-Pro­mil­le-Gren­ze für Bei­fah­rer auf einem Motor­rad. Das bedeu­tet, dass der Bei­fah­rer kei­nen Alko­hol im Blut haben darf.
  • Schweiz: In der Schweiz gilt eben­falls eine Null-Pro­mil­le-Gren­ze für Bei­fah­rer auf einem Motor­rad. Der Bei­fah­rer darf kei­nen Alko­hol im Blut haben.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass Alko­hol den Fah­rer und den Bei­fah­rer glei­cher­ma­ßen beein­träch­ti­gen kann und das Risi­ko von Unfäl­len erhöht. Es wird drin­gend emp­foh­len, dass sowohl der Fah­rer als auch der Bei­fah­rer nüch­tern blei­ben und kei­ne alko­ho­li­schen Geträn­ke kon­su­mie­ren, bevor sie auf ein Motor­rad fahren.

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