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Für den Beifahrer auf dem Motorrad gibt es keine gesetzliche Promillegrenze. Die bekannten 0,5 Promille – und 0,0 Promille für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren – gelten für den Fahrer, weil nur er das Fahrzeug führt. Ein Mitfahrer darf grundsätzlich Alkohol getrunken haben.
Für den Beifahrer auf dem Motorrad gibt es keine gesetzliche Promillegrenze. Die bekannten 0,5 Promille – und 0,0 Promille für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren – gelten für den Fahrer, weil nur er das Fahrzeug führt. Ein Mitfahrer darf grundsätzlich Alkohol getrunken haben. Trotzdem gibt es Grenzen: bei Sicherheit, bei der Mithaftung und beim Versicherungsschutz.
Die Promillegrenzen im Straßenverkehr richten sich an die Person, die das Fahrzeug führt. Der Beifahrer – auf dem Motorrad der Sozius – steuert nicht und fällt daher nicht unter die 0,5‑Promille-Regel oder die 0,0‑Promille-Vorgabe für Fahranfänger. Rechtlich darf ein Mitfahrer also alkoholisiert sein. Das gilt in Deutschland ebenso wie in den Nachbarländern, deren Promillegrenzen sich gleichfalls auf den Fahrer beziehen.
| Situation | Folge |
|---|---|
| Sozius ist stark betrunken | Sicherheitsrisiko: Balance und Mitfahren leiden, Sturzgefahr steigt |
| Mitfahrt bei erkennbar fahruntüchtigem Fahrer | mögliche Mithaftung / Mitverschulden bei einem Unfall |
| Fahrer alkoholisiert | Versicherer kann Leistungen kürzen oder verweigern |
Ein Beifahrer, der weiß, dass der Fahrer nicht mehr fahrtüchtig ist, und trotzdem mitfährt, kann bei einem Unfall ein Mitverschulden zugerechnet bekommen. Für die eigene Sicherheit gilt: Wer erkennbar betrunken ist, sollte nicht als Sozius aufsteigen.
Entscheidend für die Versicherung ist der Fahrer. Bei einer Alkoholfahrt kann die Kfz-Haftpflicht den Geschädigten zwar entschädigen, den Fahrer aber in Regress nehmen; die Kaskoversicherung kann die Leistung kürzen oder ganz ablehnen. Ab 1,1 Promille gilt der Fahrer als absolut fahruntüchtig, ab 0,3 Promille kann bei Ausfallerscheinungen bereits relative Fahruntüchtigkeit vorliegen. Wie Ihr Vertrag mit Alkohol am Steuer umgeht, steht in den Bedingungen Ihrer Motorradversicherung.
Wie viel Promille darf der Beifahrer beim Motorrad haben?
Es gibt keine gesetzliche Promillegrenze für den Beifahrer. Die Grenzwerte gelten nur für den Fahrer, der das Motorrad führt.
Kann der Beifahrer wegen Alkohols belangt werden?
Nicht wegen Trunkenheit am Steuer – er fährt ja nicht. Ein Mitverschulden ist aber möglich, wenn er bewusst bei einem fahruntüchtigen Fahrer mitfährt.
Welche Promillegrenze gilt für den Motorradfahrer?
0,5 Promille, für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren 0,0 Promille. Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor.
Zahlt die Versicherung bei einer Alkoholfahrt?
Die Haftpflicht entschädigt Dritte, kann den Fahrer aber in Regress nehmen. Die Kasko kann die Leistung kürzen oder verweigern.
Darf ein betrunkener Sozius grundsätzlich mitfahren?
Rechtlich ja. Aus Sicherheitsgründen ist davon aber abzuraten, weil ein alkoholisierter Mitfahrer das Fahrverhalten und die Balance beeinträchtigen kann.
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