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Bin ich versichert wenn ich mit dem Auto meiner Eltern fahre?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 20. Juni 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, Sie sind in der Regel versichert, wenn Sie mit Zustimmung Ihrer Eltern deren Auto fahren – vorausgesetzt, der Versicherungsvertrag sieht keine Beschränkungen vor. Allerdings kommt es auf die genauen Bedingungen der Police an, insbesondere auf Altersangaben und die Definition der versicherten Fahrer.

Ja, Sie sind in der Regel ver­si­chert, wenn Sie mit Zustim­mung Ihrer Eltern deren Auto fah­ren – vor­aus­ge­setzt, der Ver­si­che­rungs­ver­trag sieht kei­ne Beschrän­kun­gen vor. Aller­dings kommt es auf die genau­en Bedin­gun­gen der Poli­ce an, ins­be­son­de­re auf Alters­an­ga­ben und die Defi­ni­ti­on der ver­si­cher­ten Fahrer.

Wann bin ich beim Fah­ren des elter­li­chen Autos versichert?

Die meis­ten Kfz-Ver­si­che­run­gen decken nicht nur den Hal­ter ab, son­dern auch ande­re Fah­rer, die das Fahr­zeug mit Erlaub­nis nut­zen. Dies gilt beson­ders für Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge. Aller­dings ent­hal­ten vie­le Ver­trä­ge soge­nann­te Fah­rer­aus­schlüs­se oder Alters­klau­seln. Typi­sche Bei­spie­le sind:

  • Min­dest­al­ter des Fah­rers (oft 18, 21 oder 25 Jahre)
  • Maxi­ma­le Anzahl ver­si­cher­ter Fahrer
  • Aus­schluss von Fahr­an­fän­gern oder Fah­rern ohne Führerschein
  • Klau­seln für regel­mä­ßi­ge Nut­zung durch bestimm­te Personen

Wenn Sie bei­spiels­wei­se 20 Jah­re alt sind und der Ver­si­che­rungs­ver­trag ein Min­dest­al­ter von 25 Jah­ren vor­sieht, haben Sie kei­nen Ver­si­che­rungs­schutz. Im Scha­dens­fall müss­ten Sie oder Ihre Eltern die Kos­ten selbst tra­gen – was zu erheb­li­chen finan­zi­el­len Belas­tun­gen füh­ren kann.

Gele­gent­li­che vs. regel­mä­ßi­ge Nut­zung – wich­ti­ger Unterschied

Ent­schei­dend ist auch, ob Sie das Auto gele­gent­lich oder regel­mä­ßig fah­ren. Gele­gent­li­ches Fah­ren (z.B. eini­ge Male im Monat) ist nor­ma­ler­wei­se ohne zusätz­li­che Anmel­dung ver­si­chert. Wenn Sie jedoch regel­mä­ßig das Auto nut­zen – etwa für den Arbeits­weg oder Stu­di­um – muss dies unbe­dingt der Ver­si­che­rung mit­ge­teilt wer­den. Andern­falls kann die Ver­si­che­rung im Scha­dens­fall Leis­tun­gen kür­zen oder verweigern.

In sol­chen Fäl­len wird der Ver­si­che­rungs­bei­trag meist ange­passt, da das Unfall­ri­si­ko steigt. Die genaue Tari­fie­rung hängt von Ihrem Alter, Ihrer Fah­rer­er­fah­rung und der jähr­li­chen Fahr­leis­tung ab.

Prak­ti­sche Schrit­te zur Klärung

  • Ver­si­che­rungs­po­li­ce prü­fen: Schau­en Sie in den Ver­trags­be­din­gun­gen nach Fah­rer­aus­schlüs­sen und Altersangaben
  • Ver­si­che­rung kon­tak­tie­ren: Rufen Sie den Kun­den­dienst an oder nut­zen Sie die Online-Kun­den­platt­form, um Ihre Situa­ti­on zu klären
  • Anpas­sung mit­tei­len: Falls Sie regel­mä­ßig fah­ren wer­den, infor­mie­ren Sie die Ver­si­che­rung pro­ak­tiv – das ver­mei­det Pro­ble­me im Schadensfall
  • Doku­men­ta­ti­on: Las­sen Sie sich die Bestä­ti­gung schrift­lich geben
  • Alters­an­ga­ben über­prü­fen: Stel­len Sie sicher, dass Ihr aktu­el­les Alter kor­rekt in der Poli­ce ein­ge­tra­gen ist
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