Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist grundsätzlich einmal jährlich möglich, meist zum Ende des Kalenderjahres. Allerdings gibt es Ausnahmefälle, die es ermöglichen, auch mitten im Jahr die Kfz-Versicherung zu wechseln:
- Nach einem Schadenfall: Wenn ein Schadenfall eintritt und von der Versicherung reguliert wird, haben Sie das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden übernimmt oder in der Lage ist. Die Frist zur Kündigung beträgt in der Regel vier Wochen nach Mitteilung der Entscheidung des Versicherers.
- Bei einer Beitragserhöhung ohne Leistungsanpassung: Wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dass sich der Leistungsumfang ändert, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Auch hier gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie über die Erhöhung informiert wurden.
- Bei einem Fahrzeugwechsel: Wenn Sie Ihr Auto verkaufen oder ein neues Fahrzeug anmelden, können Sie die Versicherung wechseln. Der alte Vertrag endet in der Regel mit der Abmeldung des alten Fahrzeugs.
In allen Fällen ist es wichtig, dass Sie die Kündigung schriftlich einreichen und den Versicherer darüber informieren, dass Sie aufgrund Ihres Sonderkündigungsrechts kündigen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Sie vor der Kündigung Ihrer alten Versicherung eine neue Versicherung abgeschlossen haben, um eine lückenlose Versicherungsdeckung zu gewährleisten, da in Deutschland eine Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge besteht.
Wenn Sie eine neue Versicherung suchen, können Sie das Vergleichsportal wie www.versicherungsvergleiche.de nutzen, um die besten Angebote zu finden und die für Sie passende Versicherung auszuwählen.