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Kann man ein neu­es Auto anmel­den, wenn das alte noch nicht abge­mel­det ist?

Aktualisiert: 24. August 2026  ·  Veröffentlicht: 15. Juni 2023

Ja, Sie kön­nen ein neu­es Auto anmel­den, wäh­rend das alte noch nicht abge­mel­det ist. Bei­de Fahr­zeu­ge dür­fen vor­über­ge­hend gleich­zei­tig zuge­las­sen sein – gesetz­lich erfor­der­lich ist jedoch für jedes Fahr­zeug eine sepa­ra­te Kfz-Ver­si­che­rung mit Kfz-Haft­pflicht. Dies führt zu Dop­pel­kos­ten, die Sie durch zeit­na­he Abmel­dung mini­mie­ren sollten.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Zwei Autos gleich­zei­tig ange­mel­det zu haben ist erlaubt – jedes braucht eine eige­ne Haftpflicht.
  • Für die Über­gangs­zeit fal­len dop­pel­te Ver­si­che­rungs- und Steu­er­kos­ten an.
  • Der Scha­den­frei­heits­ra­batt kann nur auf einem der bei­den Ver­trä­ge wirken.
  • Nach der Abmel­dung erstat­tet der Ver­si­che­rer die Prä­mie antei­lig; die Kfz-Steu­er wird tag­ge­nau erstattet.
  • Ide­al: Über­lap­pung auf weni­ge Tage begrenzen.

Wie ver­mei­den Sie unnö­ti­ge Doppelkosten?

In Deutsch­land ist die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung für jedes ange­mel­de­te Fahr­zeug zwin­gend erfor­der­lich – eine fahr­zeug­über­grei­fen­de Poli­ce gibt es nicht. Wäh­rend der Über­gangs­pha­se zah­len Sie zwei Ver­si­che­rungs­prä­mi­en und dop­pel­te Kfz-Steu­er. Die Kos­ten für das zwei­te Fahr­zeug hän­gen von Fak­to­ren wie Fahr­zeug­typ, Typ­klas­se, Regio­nal­klas­se, Scha­dens­frei­heits­klas­se und Jah­res­fahr­leis­tung ab. Tipp: Infor­mie­ren Sie sofort Ihre bis­he­ri­ge Ver­si­che­rung über die erfolg­te Abmel­dung – die Prä­mie wird ab dem Abmel­de­da­tum antei­lig erstat­tet, die Kfz-Steu­er tag­ge­nau vom Hauptzollamt.

Fahr­zeug­wech­sel: die zwei Wege im Vergleich

Vor­ge­hen Ablauf Wir­kung
Über­gangs­wei­se bei­de angemeldet neu­es Auto anmel­den, altes spä­ter abmelden fle­xi­bel, aber Dop­pel­kos­ten für die Überlappung
Direk­te Umschreibung/Umkennzeichnung altes Auto abmel­den und neu­es im sel­ben Ter­min anmelden kei­ne Über­lap­pung, ggf. Kennzeichen-Mitnahme

Wie läuft der Fahr­zeug­wech­sel opti­mal ab?

Schlie­ßen Sie die Kfz-Ver­si­che­rung für das neue Fahr­zeug vor dem Zulas­sungs­ter­min ab und las­sen Sie sich die elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB-Num­mer) geben. Die­se benö­ti­gen Sie zur Anmel­dung. Mel­den Sie das alte Fahr­zeug so zeit­nah wie mög­lich ab – die Über­lap­pungs­pha­se soll­te idea­ler­wei­se nur weni­ge Tage betra­gen. Ihr Scha­den­frei­heits­ra­batt wird auf das neue Fahr­zeug über­tra­gen; solan­ge bei­de ange­mel­det sind, läuft das zwei­te Fahr­zeug wie ein Zweit­wa­gen mit eige­ner Ein­stu­fung. Prü­fen Sie beim neu­en Fahr­zeug auch den pas­sen­den Kas­ko­schutz (Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko). Ein Kfz-Ver­si­che­rungs­ver­gleich stellt Haft­pflicht- und Kas­ko­kon­di­tio­nen ver­schie­de­ner Ver­si­che­rer gegen­über – kos­ten­los und unverbindlich.

Check­lis­te zum Fahrzeugwechsel

  • Ver­si­che­rungs­ver­gleich durch­füh­ren und Kfz-Ver­si­che­rung für das neue Auto auswählen
  • Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB-Num­mer) vor dem Zulas­sungs­ter­min beschaffen
  • Neu­es Fahr­zeug bei der Zulas­sungs­stel­le anmel­den (mit eVB-Nummer)
  • Altes Fahr­zeug inner­halb weni­ger Tage abmelden
  • Abmel­de­be­stä­ti­gung dem bis­he­ri­gen Ver­si­che­rer mit­tei­len (antei­li­ge Erstattung)
  • Scha­dens­frei­heits­ra­batt auf den neu­en Ver­si­che­rungs­ver­trag über­tra­gen lassen
  • Kas­ko­op­tio­nen und Selbst­be­tei­li­gungs­hö­hen überprüfen
  • Bei Kenn­zei­chen-Wunsch: Mit­nah­me des alten Kenn­zei­chens prü­fen (bun­des­weit möglich)

Häu­fig gestell­te Fragen

Wie lan­ge dür­fen bei­de Autos gleich­zei­tig ange­mel­det sein?

Es gibt kei­ne gesetz­li­che Frist – aus Kos­ten­grün­den soll­ten Sie die Über­lap­pung aber auf weni­ge Tage begren­zen, denn Ver­si­che­rung und Steu­er lau­fen für bei­de Fahr­zeu­ge weiter.

Kann mein Scha­den­frei­heits­ra­batt auf bei­den Autos gleich­zei­tig gelten?

Nein. Der SF-Rabatt wirkt nur auf einem Ver­trag. Das über­gangs­wei­se zwei­te Fahr­zeug wird meist als Zweit­wa­gen ein­ge­stuft – nach der Abmel­dung des alten Autos über­nimmt das neue die vol­le Einstufung.

Bekom­me ich zu viel gezahl­te Bei­trä­ge zurück?

Ja. Nach der Abmel­dung erstat­tet der Ver­si­che­rer die Prä­mie antei­lig ab Abmel­de­da­tum, das Haupt­zoll­amt die Kfz-Steu­er taggenau.

Kann ich das Kenn­zei­chen des alten Autos behalten?

Ja, die Kenn­zei­chen­mit­nah­me ist bun­des­weit mög­lich – auch beim Hal­ter- oder Bezirks­wech­sel. Geben Sie den Wunsch bei der Anmel­dung des neu­en Fahr­zeugs an.

Was pas­siert, wenn ich das alte Auto ein­fach unge­nutzt ste­hen lasse?

Solan­ge es ange­mel­det ist, lau­fen Ver­si­che­rungs- und Steu­er­pflicht wei­ter – auch auf Pri­vat­grund. Erst die Abmel­dung (oder ein Sai­son­kenn­zei­chen) stoppt die Kosten.

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