Die Abmeldung eines Autos bei der Versicherung ist in der Regel eine Aufgabe des Fahrzeughalters, nicht der Versicherungsgesellschaft. Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, verschrotten, exportieren oder stilllegen möchten, sollten Sie dies Ihrem Versicherer mitteilen, um die Kfz-Versicherung zu beenden.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Versicherungsgesellschaft eine Bestätigung über die Abmeldung des Fahrzeugs benötigt, bevor sie den Versicherungsvertrag beenden kann. Diese Bestätigung wird in der Regel in Form einer Abmeldebescheinigung von der Zulassungsstelle ausgestellt.
Beachten Sie folgende Schritte bei der Abmeldung:
- Fahrzeug abmelden: Das Auto muss bei der örtlichen Zulassungsstelle abgemeldet werden. Sie benötigen dafür Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I und II und die Nummernschilder.
- Abmeldebescheinigung erhalten: Nach der Abmeldung des Fahrzeugs erhalten Sie eine Abmeldebescheinigung. Bewahren Sie dieses Gut auf, da sie als Nachweis für die Abmeldung dient.
- Versicherung informieren: Informieren Sie Ihre Versicherung über die Abmeldung und senden Sie eine Kopie der Abmeldebescheinigung als Nachweis. Ihr Versicherer wird dann den Vertrag beenden und keine weiteren Beiträge mehr abbuchen.
- Prämienrückerstattung: In der Regel erhalten Sie eine Prämienrückerstattung für den Rest der Versicherungsperiode, da die Versicherung aufgrund der Abmeldung des Fahrzeugs nicht mehr benötigt wird.
Vergessen Sie nicht, dass Sie eine neue Kfz-Versicherung abschließen müssen, wenn Sie ein neues Auto anmelden. Sie können Angebote auf Vergleichsportalen wie www.versicherungsvergleiche.de einholen, um das beste Angebot zu finden.