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Wer mel­det das Auto bei der Ver­si­che­rung ab?

Die Abmel­dung eines Autos bei der Ver­si­che­rung ist in der Regel eine Auf­ga­be des Fahr­zeug­hal­ters, nicht der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft. Wenn Sie Ihr Auto ver­kau­fen, ver­schrot­ten, expor­tie­ren oder still­le­gen möch­ten, soll­ten Sie dies Ihrem Ver­si­che­rer mit­tei­len, um die Kfz-Ver­si­che­rung zu beenden.

Es ist wich­tig zu wis­sen, dass die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft eine Bestä­ti­gung über die Abmel­dung des Fahr­zeugs benö­tigt, bevor sie den Ver­si­che­rungs­ver­trag been­den kann. Die­se Bestä­ti­gung wird in der Regel in Form einer Abmel­de­be­schei­ni­gung von der Zulas­sungs­stel­le ausgestellt.

Beach­ten Sie fol­gen­de Schrit­te bei der Abmeldung:

  1. Fahr­zeug abmel­den: Das Auto muss bei der ört­li­chen Zulas­sungs­stel­le abge­mel­det wer­den. Sie benö­ti­gen dafür Ihre Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I und II und die Nummernschilder.
  2. Abmel­de­be­schei­ni­gung erhal­ten: Nach der Abmel­dung des Fahr­zeugs erhal­ten Sie eine Abmel­de­be­schei­ni­gung. Bewah­ren Sie die­ses Gut auf, da sie als Nach­weis für die Abmel­dung dient.
  3. Ver­si­che­rung infor­mie­ren: Infor­mie­ren Sie Ihre Ver­si­che­rung über die Abmel­dung und sen­den Sie eine Kopie der Abmel­de­be­schei­ni­gung als Nach­weis. Ihr Ver­si­che­rer wird dann den Ver­trag been­den und kei­ne wei­te­ren Bei­trä­ge mehr abbuchen.
  4. Prä­mi­en­rück­erstat­tung: In der Regel erhal­ten Sie eine Prä­mi­en­rück­erstat­tung für den Rest der Ver­si­che­rungs­pe­ri­ode, da die Ver­si­che­rung auf­grund der Abmel­dung des Fahr­zeugs nicht mehr benö­tigt wird.

Ver­ges­sen Sie nicht, dass Sie eine neue Kfz-Ver­si­che­rung abschlie­ßen müs­sen, wenn Sie ein neu­es Auto anmel­den. Sie kön­nen Ange­bo­te auf Ver­gleichs­por­ta­len wie www.versicherungsvergleiche.de ein­ho­len, um das bes­te Ange­bot zu finden.

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