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Was muss ich beim Wechsel der Kfz-Versicherung beachten?

Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Beim Kfz-Versicherungswechsel müssen Sie die Kündigungsfrist (regulär 1 Monat zum 31. Dezember) einhalten, eine neue Versicherung vor der Kündigung abschließen und Ihre Schadenfreiheitsklasse mitnehmen. In Deutschland besteht durchgehend Versicherungspflicht – eine Lücke im Schutz ist nicht zulässig und führt zu Bußgeldern und Fahrverbot.

Beim Kfz-Ver­si­che­rungs­wech­sel müs­sen Sie die Kün­di­gungs­frist (regu­lär 1 Monat zum 31. Dezem­ber) ein­hal­ten, eine neue Ver­si­che­rung vor der Kün­di­gung abschlie­ßen und Ihre Scha­den­frei­heits­klas­se mit­neh­men. In Deutsch­land besteht durch­ge­hend Ver­si­che­rungs­pflicht – eine Lücke im Schutz ist nicht zuläs­sig und führt zu Buß­gel­dern und Fahrverbot.

Kün­di­gungs­fris­ten und Son­der­kün­di­gungs­recht rich­tig nutzen

Die regu­lä­re Kün­di­gungs­frist für Kfz-Ver­si­che­run­gen beträgt einen Monat zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res, meist zum 31. Dezem­ber. Ihr Kün­di­gungs­schrei­ben muss daher spä­tes­tens zum 30. Novem­ber dem Ver­si­che­rer vor­lie­gen – am sichers­ten per Ein­schrei­ben mit Rück­schein. Prü­fen Sie Ihre Ver­si­che­rungs­un­ter­la­gen auf eine Bei­trags­er­hö­hung, denn dies gewährt Ihnen ein Son­der­kün­di­gungs­recht mit ver­kürz­ter Frist (meist 14 Tage). Wei­te­re Grün­de für außer­or­dent­li­che Kün­di­gung sind Fahr­zeug­wech­sel, Ver­si­che­rungs­fäl­le oder deut­lich schlech­te­re Leis­tun­gen. Nut­zen Sie die­se Optio­nen, um Kos­ten zu spa­ren – ins­be­son­de­re bei stei­gen­den Prä­mi­en lohnt sich der Wechsel.

Ver­si­che­rungs­lü­cke ver­mei­den: Timing und Überlappung

Eine Ver­si­che­rungs­lü­cke ist recht­lich unzu­läs­sig. Sie dür­fen Ihr Fahr­zeug kei­nen Tag ohne gül­ti­gen Schutz bewe­gen. Schlie­ßen Sie die neue Ver­si­che­rung ab, bevor Sie die alte kün­di­gen. Koor­di­nie­ren Sie die Start­da­ten exakt: Die neue Ver­si­che­rung soll­te am sel­ben Tag oder unmit­tel­bar nach dem Ende der alten begin­nen. Ach­ten Sie dar­auf, dass Sie nicht dop­pelt ver­si­chert sind, da dies zu unnö­ti­gen Zah­lun­gen führt. For­dern Sie von Ihrem bis­he­ri­gen Ver­si­che­rer eine schrift­li­che Kün­di­gungs­be­stä­ti­gung mit genau­em End­da­tum an.

Scha­den­frei­heits­klas­se über­tra­gen und Leis­tun­gen vergleichen

Ihre Scha­den­frei­heits­klas­se (SFK) ist wert­voll – sie redu­ziert die Prä­mie beim neu­en Anbie­ter erheb­lich. Infor­mie­ren Sie sich vor­her, wel­che SFK Sie erwor­ben haben, und tei­len Sie die­se dem neu­en Ver­si­che­rer mit. Der neue Anbie­ter kann die SFK nor­ma­ler­wei­se direkt vom alten Ver­si­che­rer erfra­gen, aber eine schrift­li­che Bestä­ti­gung beschleu­nigt den Pro­zess. Nut­zen Sie einen Kfz-Ver­si­che­rungs­ver­gleich, um nicht nur Prei­se, son­dern auch Deckungs­sum­men (Haft­pflicht, Kas­ko­ver­si­che­rung), Selbst­be­tei­li­gung, Ersatz­fahr­zeug-Rege­lun­gen und Zusatz­leis­tun­gen wie Schutz­brief oder Pan­nen­hil­fe zu prü­fen. Ach­ten Sie auch auf moder­ne Rabatt­sys­te­me wie Tele­ma­tik-Tari­fe für siche­res Fahren.

  • Kün­di­gungs­frist über­prü­fen und Bei­trags­er­hö­hung als Grund für Son­der­kün­di­gung nutzen
  • Kün­di­gungs­schrei­ben per Ein­schrei­ben mit Rück­schein versenden
  • Neue Kfz-Ver­si­che­rung vor Kün­di­gung der alten abschließen
  • Scha­den­frei­heits­klas­se erfra­gen und schrift­lich über­tra­gen lassen
  • Deckungs­sum­men, Selbst­be­tei­li­gung und Zusatz­leis­tun­gen vergleichen
  • Ver­si­che­rungs­pe­ri­oden koor­di­nie­ren – kei­ne Über­lap­pun­gen oder Lücken
  • Kün­di­gungs­be­stä­ti­gung des alten Ver­si­che­rers archivieren
  • Neu­en Ver­si­che­rungs­schein vor Fahrt­an­tritt kon­trol­lie­ren und mitführen
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