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Wie lan­ge muss ein Auto abge­mel­det sein, um die Ver­si­che­rung zu wechseln?

Aktualisiert: 26. August 2026  ·  Veröffentlicht: 15. Juni 2023

Ein Auto muss nicht abge­mel­det sein, um die Kfz-Ver­si­che­rung zu wech­seln. Der Anmel­de­sta­tus beim KBA ist völ­lig unab­hän­gig von einem Ver­si­che­rungs­wech­sel. Ent­schei­dend ist nur, dass Sie zu kei­nem Zeit­punkt ohne gül­ti­ge Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung fah­ren – eine Ver­si­che­rungs­lü­cke ist recht­lich nicht zuläs­sig – Fah­ren ohne Haft­pflicht­schutz ist nach § 6 PflVG eine Straftat.

Kün­di­gungs­fris­ten beim regu­lä­ren Versicherungswechsel

Der häu­figs­te Wech­sel­zeit­punkt ist das Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res. Die gesetz­li­che Kün­di­gungs­frist beträgt einen Monat zum Ende eines Ver­si­che­rungs­jah­res – in der Pra­xis meist bis 30. Novem­ber für den Wech­sel zum 1. Janu­ar. Beson­ders wich­tig: Kün­di­gen Sie die alte Ver­si­che­rung erst nach Abschluss der neu­en Poli­ce. So ent­steht kei­ne Lücke im Ver­si­che­rungs­schutz und Sie fah­ren jeder­zeit rechtssicher.

Beim Ver­si­che­rungs­wech­sel soll­ten Sie nicht nur auf den Prä­mi­en­preis ach­ten. Ver­glei­chen Sie auch Selbst­be­tei­li­gung, Deckungs­sum­men und Zusatz­leis­tun­gen wie Pan­nen­hil­fe oder Schutz­brief. Ein güns­ti­ger Tarif mit unzu­rei­chen­den Leis­tun­gen ist kei­ne ech­te Ersparnis.

Außer­or­dent­li­ches Kün­di­gungs­recht – schnel­ler wechseln

Ohne auf das Jah­res­en­de zu war­ten, kön­nen Sie in meh­re­ren Situa­tio­nen außer­or­dent­lich kün­di­gen und sofort zu einem ande­ren Anbie­ter wechseln:

  • Nach Scha­den­er­le­di­gung: Inner­halb eines Monats nach Mit­tei­lung der Scha­den­tent­schei­dung (unab­hän­gig davon, ob die Ver­si­che­rung den Scha­den bewil­ligt oder abge­lehnt hat).
  • Bei Bei­trags­er­hö­hung: Erhöht Ihr Ver­si­che­rer die Prä­mie ohne gleich­zei­ti­ge Leis­tungs­ver­bes­se­rung, kön­nen Sie inner­halb eines Monats kündigen.
  • Beim Fahr­zeug­wech­sel: Neu- oder Gebraucht­kauf bie­ten oft Anlass zur Über­prü­fung des Tarifs – vie­le Ver­si­che­rer räu­men hier ein Kün­di­gungs­recht ein.
  • Bei Leis­tungs­ver­än­de­run­gen: Passt der Ver­si­che­rer Deckungs­sum­men, Selbst­be­tei­li­gung oder Ver­si­che­rungs­um­fang an, ent­steht ein Kündigungsrecht.

Check­lis­te für den Wechsel

  • Ver­si­che­rungs­ver­gleich durch­füh­ren und meh­re­re Ange­bo­te ein­ho­len – ver­glei­chen Sie gezielt nach Ihrem Fahr­zeug­typ und Fahrprofil.
  • Kün­di­gungs­frist berech­nen und die alte Ver­si­che­rung recht­zei­tig kündigen.
  • Neue Ver­si­che­rung abschlie­ßen, bevor die alte endet – kei­ne Lücke ent­ste­hen lassen.
  • Kün­di­gungs­be­stä­ti­gung archi­vie­ren und Ver­si­che­rungs­schein der neu­en Poli­ce sichern.
  • Alle Daten über­prü­fen: Fahr­zeug­da­ten, Fah­rer­kreis und Nut­zungs­art müs­sen kor­rekt sein.
  • Digi­ta­le Kanä­le nut­zen – moder­ne Ver­si­che­rer bie­ten Online-Kün­di­gun­gen und Abschlüs­se an.

Ein regel­mä­ßi­ger Ver­si­che­rungs­wech­sel zahlt sich aus: Auto­fah­rer spa­ren durch Tarif­ver­glei­che und den Wech­sel durch­schnitt­lich 250–500 Euro pro Jahr. Der Auf­wand ist gering – nut­zen Sie die­se Chan­ce jähr­lich beim Blick auf Ihre Police.

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