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Wie lan­ge muss ein Auto abge­mel­det sein, um die Ver­si­che­rung zu wechseln?

In Deutsch­land ist es nicht erfor­der­lich, ein Auto abzu­mel­den, um die Kfz-Ver­si­che­rung zu wech­seln. In der Regel kann die Ver­si­che­rung zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res gewech­selt wer­den, meist zum 1. Janu­ar des Fol­ge­jah­res, sofern die Kün­di­gung min­des­tens einen Monat vor­her erfolgt, auch bis zum 30. Novem­ber, beim aktu­el­len Ver­si­che­rer eingeht.

Es gibt jedoch bestimm­te Situa­tio­nen, in denen Sie das Recht haben, Ihre Ver­si­che­rung aus­drück­lich zu kün­di­gen und zu wech­seln, zum Beispiel:

  1. Nach einem Scha­den­fall: Wenn ein Scha­den­fall von der Ver­si­che­rung regu­liert wur­de, egal ob posi­tiv oder nega­tiv, kön­nen Sie inner­halb eines Monats nach Bekannt­ga­be der Ent­schei­dung kündigen.
  2. Bei einer Bei­trags­er­hö­hung: Wenn der Ver­si­che­rer die Prä­mie erhöht, ohne dass sich der Leis­tungs­um­fang ändert, kön­nen Sie den Ver­trag eben­falls inner­halb eines Monats nach Erhalt der Mit­tei­lung kündigen.
  3. Fahr­zeug­wech­sel: Bei einem Fahr­zeug­wech­sel, etwa durch den Kauf eines neu­en Fahr­zeugs, kann der bestehen­de Ver­si­che­rungs­ver­trag oft auf das neue Fahr­zeug über­tra­gen oder bei der Gele­gen­heit aus­ge­tauscht werden.

In allen Fäl­len ist es wich­tig, dass Sie bereits eine neue Ver­si­che­rung abge­schlos­sen haben, bevor Sie die alte kün­di­gen. In Deutsch­land besteht eine Ver­si­che­rungs­pflicht, das heißt, Ihr Fahr­zeug darf zu kei­nem Zeit­punkt ohne gül­ti­ge Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung sein.

Wenn Sie auf der Suche nach einer neu­en Ver­si­che­rung sind, kön­nen Sie das Ver­gleichs­por­tal wie www.versicherungsvergleiche.de nut­zen, um das bes­te Ange­bot zu fin­den. Beach­ten Sie dabei nicht nur den Preis, son­dern auch den Umfang der Leis­tun­gen und den Service des Versicherers.

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