In Deutschland ist es nicht erforderlich, ein Auto abzumelden, um die Kfz-Versicherung zu wechseln. In der Regel kann die Versicherung zum Ende des Versicherungsjahres gewechselt werden, meist zum 1. Januar des Folgejahres, sofern die Kündigung mindestens einen Monat vorher erfolgt, auch bis zum 30. November, beim aktuellen Versicherer eingeht.
Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen Sie das Recht haben, Ihre Versicherung ausdrücklich zu kündigen und zu wechseln, zum Beispiel:
- Nach einem Schadenfall: Wenn ein Schadenfall von der Versicherung reguliert wurde, egal ob positiv oder negativ, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung kündigen.
- Bei einer Beitragserhöhung: Wenn der Versicherer die Prämie erhöht, ohne dass sich der Leistungsumfang ändert, können Sie den Vertrag ebenfalls innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung kündigen.
- Fahrzeugwechsel: Bei einem Fahrzeugwechsel, etwa durch den Kauf eines neuen Fahrzeugs, kann der bestehende Versicherungsvertrag oft auf das neue Fahrzeug übertragen oder bei der Gelegenheit ausgetauscht werden.
In allen Fällen ist es wichtig, dass Sie bereits eine neue Versicherung abgeschlossen haben, bevor Sie die alte kündigen. In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht, das heißt, Ihr Fahrzeug darf zu keinem Zeitpunkt ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung sein.
Wenn Sie auf der Suche nach einer neuen Versicherung sind, können Sie das Vergleichsportal wie www.versicherungsvergleiche.de nutzen, um das beste Angebot zu finden. Beachten Sie dabei nicht nur den Preis, sondern auch den Umfang der Leistungen und den Service des Versicherers.