In Deutschland läuft die reguläre Kfz-Versicherung meist vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Der Stichtag für eine ordentliche Kündigung ist in der Regel der 30. November. Das bedeutet, dass Ihre schriftliche Kündigung spätestens an diesem Tag beim Versicherer eingegangen sein muss, wenn Sie zum 1. Januar des folgenden Jahres wechseln wollen.
Es gibt allerdings auch Situationen, in denen Sie außerhalb dieser Frist kündigen und Ihre Kfz-Versicherung wechseln können. Das ist das sogenannte Sonderkündigungsrecht. Dieses steht Ihnen unter folgenden Umständen zu:
- Erhöhung der Versicherungsprämie: Wenn Ihr Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dass sich der Leistungsumfang ändert, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragsanpassung beim Versicherer eingehen.
- Schadensfall: Nach einem Schadensfall, den Sie Ihrer Versicherung gemeldet haben, haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht, unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden reguliert hat oder nicht. Auch hier gilt eine Frist von einem Monat ab Schadensmeldung oder ‑regulierung.
- Fahrzeugwechsel: Wenn Sie ein neues Auto kaufen, können Sie ebenfalls die Versicherung wechseln.
Achten Sie immer darauf, dass Ihre Kündigung schriftlich erfolgt und fristgerecht beim Versicherer eingeht. Zudem sollten Sie bereits einen neuen Versicherer gefunden und dort einen Vertrag abgeschlossen haben, bevor Sie den alten Vertrag kündigen. So vermeiden Sie eine mögliche Versicherungslücke.