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Für was ist die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist in Deutsch­land und vie­len ande­ren Län­dern gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Sie decken die finan­zi­el­len Ver­pflich­tun­gen ab, die ent­ste­hen kön­nen, wenn Sie mit Ihrem Fahr­zeug einen Scha­den ver­ur­sa­chen. Im Detail sind dies:

  1. Per­so­nen­schä­den : Dies sind Schä­den, die durch Ver­let­zun­gen oder Tod von Per­so­nen ent­ste­hen. Dazu gehö­ren zum Bei­spiel Kos­ten für medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen, Reha­bi­li­ta­ti­on, Schmer­zens­geld, Ren­ten­leis­tun­gen bei dau­er­haf­ter Inva­li­di­tät oder Ver­dienst­aus­fall und im schlimms­ten Fall auch Beer­di­gungs­kos­ten und Hinterbliebenenrente.
  2. Sach­schä­den : Dies sind Schä­den an Din­gen, wie zum Bei­spiel dem Fahr­zeug eines Drit­ten, Gebäu­den, Leit­plan­ken oder ande­ren Objek­ten. Die Ver­si­che­rung über­nimmt in der Regel die Repa­ra­tur- oder Wiederbeschaffungskosten.
  3. Ver­mö­gens­schä­den : Die­se Art von Scha­den betrifft kei­nen direk­ten Per­so­nen- oder Sach­scha­den, kann aber als Fol­ge­scha­den auf­tre­ten. Ein Bei­spiel dafür wäre, wenn durch einen von Ihnen ver­ur­sach­ten Unfall jemand zu spät zur Arbeit kommt und des­halb sei­nen Job verliert.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung nur Schä­den an Drit­ten abdeckt. Schä­den an Ihrem eige­nen Fahr­zeug sind über die­se Ver­si­che­rung nicht abge­deckt. Dafür benö­ti­gen Sie eine Teil- oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung.

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