Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland und vielen anderen Ländern gesetzlich vorgeschrieben. Sie decken die finanziellen Verpflichtungen ab, die entstehen können, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden verursachen. Im Detail sind dies:
- Personenschäden : Dies sind Schäden, die durch Verletzungen oder Tod von Personen entstehen. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation, Schmerzensgeld, Rentenleistungen bei dauerhafter Invalidität oder Verdienstausfall und im schlimmsten Fall auch Beerdigungskosten und Hinterbliebenenrente.
- Sachschäden : Dies sind Schäden an Dingen, wie zum Beispiel dem Fahrzeug eines Dritten, Gebäuden, Leitplanken oder anderen Objekten. Die Versicherung übernimmt in der Regel die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten.
- Vermögensschäden : Diese Art von Schaden betrifft keinen direkten Personen- oder Sachschaden, kann aber als Folgeschaden auftreten. Ein Beispiel dafür wäre, wenn durch einen von Ihnen verursachten Unfall jemand zu spät zur Arbeit kommt und deshalb seinen Job verliert.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung nur Schäden an Dritten abdeckt. Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug sind über diese Versicherung nicht abgedeckt. Dafür benötigen Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung.