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Für was ist die Kfz-Teilkaskoversicherung?

Die Kfz-Teil­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet einen erwei­ter­ten Schutz im Ver­gleich zur Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Wäh­rend die Haft­pflicht­ver­si­che­rung nur Schä­den abdeckt, die Sie Drit­ten hin­zu­fü­gen, kommt die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung für bestimm­te Schä­den an Ihrem eige­nen Fahr­zeug auf.

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung deckt nor­ma­ler­wei­se fol­gen­de Schä­den ab:

  1. Dieb­stahl : Wenn Ihr Fahr­zeug gestoh­len wird, über­nimmt die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung die Kos­ten für den Wie­der­be­schaf­fungs­wert des Autos zum Zeit­punkt des Diebstahls.
  2. Glas­bruch : Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Aus­tausch von Glas, das durch Unfall, Stein­schlag oder Van­da­lis­mus beschä­digt wurde.
  3. Schä­den durch Natur­ge­wal­ten : Dies umfasst Schä­den durch Ereig­nis­se wie Sturm, Hagel, Blitz­schlag, Über­schwem­mun­gen oder Lawinen.
  4. Schä­den durch Zusam­men­stoß mit Tie­ren : Die Teil­kas­ko deckt Schä­den, die durch den Zusam­men­stoß mit Haar­wild (wie Rehe oder Wild­schwei­ne), teil­wei­se aber auch mit allen Tieren.
  5. Brand oder Explo­si­on : Wenn Ihr Auto auf­grund eines Brands oder einer Explo­si­on beschä­digt wird, deckt die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung die Repa­ra­tur- oder Aus­tausch­kos­ten ab.

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung zahlt nicht für alle Schä­den. Ins­be­son­de­re ist sie nicht für Schä­den durch Unfäl­le, die Sie selbst ver­ur­sacht haben, oder durch Van­da­lis­mus, der über Glas­bruch hin­aus­geht, zustän­dig. Sol­che Schä­den sind nur durch eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung gedeckt.

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