In der Regel bleibt Ihr Auto versichert, auch wenn eine andere Person als Sie es fährt. Dies liegt daran, dass die Kfz-Versicherung in Deutschland grundsätzlich an das Fahrzeug und nicht an eine bestimmte Person gebunden ist. Allerdings hängt dies auch von den spezifischen Bedingungen Ihrer Versicherungspolice ab.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, kommt für Schäden auf, die durch Ihr Auto an andere Personen, Fahrzeuge oder Eigentum verursacht werden, unabhängig davon, wer das Auto fährt.
Es gibt jedoch einige wichtige Punkte zu beachten:
- Gültige Fahrerlaubnis: Die Person, die Ihr Auto fährt, muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Wenn Sie Ihrem Auto eine Person ohne gültige Fahrerlaubnis verleihen, können Sie rechtliche Probleme bekommen und der Versicherungsschutz kann in Frage gestellt werden.
- Versicherungsbedingungen: Einige Versicherungspolice haben bestimmte Einschränkungen, wer das versicherte Fahrzeug fahren darf. Es kann zum Beispiel sein, dass nur bestimmte Personen (z.B. Familienmitglieder) oder Personen über einem bestimmten Alter als Fahrer zugelassen sind.
- Regelmäßige Nutzung: Wenn eine andere Person Ihr Fahrzeug regelmäßig nutzt, sollte diese in der Regel als weiterer Fahrer in der Versicherungspolice eingetragen sein. Andernfalls kann es bei einem Unfall zu Problemen mit der Versicherungsleistung kommen.
- Schadenfreiheitsklasse: Sollte die Person, die Ihr Auto geliehen hat, einen Unfall verursachen, kann das Auswirkungen auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt haben und Ihre Versicherungsprämie in der Folge erhöhen.
Wenn Sie planen, Ihr Auto an jemand anderen zu übergeben, sollten Sie daher die Bedingungen Ihrer Versicherungspolice überprüfen und sich bei Unklarheiten an Ihren Versicherer wenden.