Die meisten Kfz-Versicherungen in Deutschland sind nicht monatlich kündbar. Die Kündigungsfristen für Kfz-Versicherungen werden im Versicherungsvertrag festgelegt und sind in der Regel an das Kalenderjahr gebunden.
Die meisten Versicherungspolicen haben eine Laufzeit von einem Jahr und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht gekündigt werden. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat zum Ende der Versicherungsperiode. Das heißt, Sie müssen Ihre Kündigung spätestens zum 30. November bei der Versicherungsgesellschaft einreichen, um zum Ende des Versicherungsjahres (31. Dezember) aus dem Vertrag auszusteigen.
Es gibt jedoch bestimmte Umstände, unter denen Sie Ihre Kfz-Versicherung außerhalb dieser Frist kündigen können:
- Bei Beitragserhöhungen: Wenn Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, ohne den Leistungsumfang zu erweitern, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können in diesem Herbst innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen.
- Nach einem Schadensfall: Nachdem Ihr Versicherer einen Schaden reguliert oder abgelehnt hat, haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat nach der Schadensregulierung.
- Fahrzeugwechsel: Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln, können Sie Ihre Versicherung in der Regel auch wechseln.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Kündigung schriftlich einreichen sollten und der Versicherer den Eingang Ihrer Kündigung bestätigen sollte, um eventuellen Unstimmigkeiten vorzubeugen. Prüfen Sie außerdem die genauen Kündigungsbedingungen in Ihrem Versicherungsvertrag, da diese variieren können.