Ob Ihr Auto in der Werkstatt versichert ist, hängt von der Art der Versicherung ab, die Sie für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben, und von der spezifischen Politik der Werkstatt.
- Kfz-Haftpflichtversicherung: Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie oder eine andere befugte Person mit Ihrem Fahrzeug verursacht. Sie kommen jedoch nicht für Schäden auf, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen.
- Kaskoversicherung: Eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung bietet zusätzlichen Schutz für Ihr Fahrzeug, einschließlich Schäden, die durch Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Tieren und mehr entstehen können. Eine Vollkaskoversicherung deckt auch Schäden ab, die Sie selbst an Ihrem Fahrzeug verursachen, einschließlich Unfallschäden.
Wenn sich Ihr Fahrzeug in der Werkstatt befindet, sollte die Werkstatt eine Garagenversicherung haben, die Schäden abdeckt, die während der Reparatur oder Wartung Ihres Fahrzeugs entstehen. Diese Art der Versicherung deckt auch Schäden ab, die durch Feuer, Diebstahl und Vandalismus entstehen können, während Ihr Fahrzeug in der Werkstatt steht.
Es ist jedoch wichtig, dies zu klären, bevor Sie Ihr Fahrzeug zur Reparatur oder Wartung abgeben. Fragen Sie die Werkstatt nach ihrer Versicherung und was genau abgedeckt ist. Möglicherweise möchten Sie auch Ihre eigene Kfz-Versicherungsgesellschaft kontaktieren, um zu klären, was von Ihrer Police abgedeckt ist, wenn sich Ihr Fahrzeug in der Werkstatt befindet.