In der Regel ist Ihr Auto auch dann versichert, wenn Sie es einer Person verleihen, vorausgesetzt, die Person hat eine gültige Fahrerlaubnis und es liegen keine besonderen Einschränkungen in Ihrer Versicherungspolice vor. Dies liegt daran, dass in Deutschland die Kfz-Versicherung in erster Linie eine Fahrzeug- und keine Fahrerversicherung ist.
Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
- Kfz-Haftpflichtversicherung: Ihre Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch Ihr Fahrzeug an andere Personen, Fahrzeuge oder Eigentum verursacht werden. Dies gilt auch, wenn Sie Ihr Auto verleihen. Wenn jedoch die Person, der Sie das Auto geliehen haben, einen Unfall verursacht hat, können sich die Auswirkungen auf Ihren Schadensfreiheitsrabatt und Ihre Versicherungsprämie in der Folge erhöhen.
- Kaskoversicherung: Je nach den Bedingungen Ihrer Kaskoversicherung kann es sein, dass Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug nicht abgedeckt sind, wenn Sie Ihr Auto an jemanden weitergeben. Sie sollten daher die Bedingungen Ihrer Polizei überprüfen oder sich bei Ihrer Versicherung informieren, bevor Sie Ihr Auto abgeben.
- Regelmäßige Fahrer: Wenn jemand regelmäßig Ihr Auto nutzt, sollte diese Person in Ihrer Versicherungspolice als zusätzlicher Fahrer aufgeführt werden. Ansonsten kann es im Schadenfall zu Problemen mit der Versicherung kommen.
Es ist immer ratsam, vor dem Verleih Ihres Autos Ihre Versicherungsbedingungen zu überprüfen und sich bei Unklarheiten an Ihre Versicherung zu wenden. Stellen Sie außerdem sicher, dass die Person, der Sie das Auto leihen, eine gültige Fahrerlaubnis hat und in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.