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Ist Sekun­den­schlaf grob fahrlässig?

Sekun­den­schlaf wäh­rend der Fahrt kann als gro­be Fahr­läs­sig­keit ange­se­hen wer­den, ins­be­son­de­re wenn der Fah­rer wuss­te oder hät­te wis­sen müs­sen, dass er über­mü­det war und ein Risi­ko für den Stra­ßen­ver­kehr dar­stell­te. Gro­be Fahr­läs­sig­keit ist als eine beson­ders schwe­re Ver­nach­läs­si­gung der Sorg­falts­pflicht, die ein ver­nünf­ti­ger, umsich­ti­ger und vor­sich­ti­ger Mensch in einer ver­gleich­bar defi­nier­ten Situa­ti­on anwen­den würde.

Wenn ein Unfall auf­grund von Sekun­den­schlaf ver­ur­sacht wird, kann dies erheb­li­che recht­li­che Kon­se­quen­zen haben, ein­schließ­lich straf­recht­li­cher Ver­fol­gung, dem Ver­lust des Ver­si­che­rungs­schut­zes und der Haf­tung für Schä­den. Es ist wich­tig zu beach­ten, dass das Fah­ren, wenn man müde oder über­mü­det ist, nicht nur ille­gal, son­dern auch extrem gefähr­lich ist.

Es ist wich­tig, sich immer dar­an zu erin­nern, dass es bes­ser ist, anzu­hal­ten und sich aus­zu­ru­hen, wenn man sich müde fühlt, anstatt das Risi­ko ein­zu­ge­hen, einen Unfall zu ver­ur­sa­chen. Ver­mei­den Sie das Fah­ren, wenn Sie müde sind, und neh­men Sie auf lan­gen Rei­sen regel­mä­ßig Pau­sen ein.

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