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Kann die Begleit­per­son auch hin­ten sitzen?

Bei dem Modell des beglei­te­ten Fah­rens, auch bekannt als „Fah­ren mit 17“, soll­te die Begleit­per­son immer auf dem Bei­fah­rer­sitz sit­zen. Der Grund dafür ist, dass die Begleit­per­son im Rah­men die­ses Modells eine unter­stüt­zen­de Rol­le ein­nimmt und dem Fahr­an­fän­ger bei Bedarf Hil­fe­stel­lung geben sollte.

Wenn die Begleit­per­son auf dem Bei­fah­rer­sitz sitzt, hat sie einen bes­se­ren Über­blick über die Ver­kehrs­si­tua­ti­on und kann effek­ti­ver ein­grei­fen, Anwei­sun­gen geben oder dem Fahr­an­fän­ger Hil­fe­stel­lun­gen leis­ten. Außer­dem ist es für den Fahr­an­fän­ger ein­fa­cher, Hin­wei­se und Anwei­sun­gen der Begleit­per­son wahr­zu­neh­men, wenn die­se direkt neben ihm sitzt.

Die genau­en Anfor­de­run­gen an die Begleit­per­son und deren Posi­ti­on im Fahr­zeug kön­nen je nach Bun­des­land vari­ie­ren. Es ist daher immer emp­feh­lens­wert, sich über die spe­zi­fi­schen Rege­lun­gen in Ihrem Bun­des­land zu informieren.

Im All­ge­mei­nen ist es wich­tig, die Ver­ant­wor­tung, die mit der Rol­le der Begleit­per­son ver­bun­den ist, ernst zu neh­men und sicher­zu­stel­len, dass sowohl der Fahr­an­fän­ger als auch die Begleit­per­son stets die Regeln des Stra­ßen­ver­kehrs befol­gen. Denn Sicher­heit soll­te immer die obers­te Prio­ri­tät im Stra­ßen­ver­kehr haben.

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