Ja, die gegnerische Versicherung kann unter bestimmten Umständen Teile eines Gutachtens kürzen oder ablehnen. Dies geschieht in der Regel, wenn die Versicherung der Meinung ist, dass bestimmte Schadensposten nicht angemessen sind oder nicht durch den Unfall verursacht wurden. Sie können auch die Höhe bestimmter Kosten in Frage stellen, wie zum Beispiel die Höhe der Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs.
Es ist wichtig zu beachten, dass dies nicht bedeutet, dass Sie diese Kürzungen akzeptieren müssen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Kürzungen nicht gerechtfertigt sind, sollten Sie rechtlichen Rat einholen. In vielen Fällen kann es hilfreich sein, einen Anwalt zu konsultieren, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.
Darüber hinaus ist es auch möglich, eine zweite Meinung durch ein unabhängiges Gutachten einzuholen, wenn Sie der Meinung sind, dass das ursprüngliche Gutachten nicht korrekt war. Diese Kosten müssen jedoch in der Regel zunächst von Ihnen selbst getragen werden und können nur dann von der Versicherung erstattet werden, wenn sich herausstellt, dass das ursprüngliche Gutachten fehlerhaft war.