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Kann die Kfz-Ver­si­che­rung per E‑Mail gekün­digt werden?

Obwohl es grund­sätz­lich mög­lich ist, Ihre Kfz-Ver­si­che­rung per E‑Mail zu kün­di­gen, emp­fiehlt es sich, die Kün­di­gung schrift­lich per Ein­schrei­ben zu ver­sen­den. Der Grund dafür ist, dass Sie im Fal­le eines Rechts­streits oder einer Mei­nungs­ver­schie­den­heit über den Kün­di­gungs­zeit­punkt einen Nach­weis benö­ti­gen, den Sie mit einem Ein­schrei­ben erhalten.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men manch­mal bestimm­te Anfor­de­run­gen an die Art der Kün­di­gung stel­len. Eini­ge Unter­neh­men könn­ten eine Kün­di­gung per E‑Mail akzep­tie­ren, wäh­rend ande­re eine schrift­li­che Kün­di­gung per Post ver­lan­gen. Über­prü­fen Sie daher immer die Kün­di­gungs­be­din­gun­gen in Ihrem Ver­si­che­rungs­ver­trag oder wen­den Sie sich direkt an Ihren Ver­si­che­rer, um sicher­zu­stel­len, dass Ihre Kün­di­gung kor­rekt einreicht.

Wenn Sie sich für eine Kün­di­gung per E‑Mail ent­schei­den, soll­ten Sie sicher­stel­len, dass Ihre Kün­di­gung alle not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen ent­hält, wie zum Bei­spiel Ihre Ver­si­che­rungs­num­mer, das zu ver­si­chern­de Fahr­zeug, den Kün­di­gungs­ter­min und Ihre Unter­schrift. Auch eine Lese­be­stä­ti­gung der E‑Mail ist sinn­voll, um sicher­zu­stel­len, dass die Kün­di­gung bei der Ver­si­che­rung ein­ge­gan­gen ist.

Bit­te beden­ken Sie, dass die­se Infor­ma­tio­nen auf dem Stand bis Sep­tem­ber 2021 basie­ren und sich dar­aus spä­ter Ände­run­gen erge­ben kön­nen. Es ist immer rat­sam, die aktu­ells­ten Infor­ma­tio­nen zu erfra­gen und sich gege­be­nen­falls recht­li­chen Rat einzuholen.

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