In Deutschland ist es nicht üblich, dass eine neue Versicherungsgesellschaft den Vertrag bei der alten Versicherungsgesellschaft kündigt. Die Kündigung muss stets vom Versicherungsnehmer selbst erfolgen.
Es ist wichtig, dass die Kündigung fristgerecht und schriftlich erfolgt, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein, um einen Beleg für den rechtzeitigen Eingang der Kündigung zu haben. Zudem muss vor der Kündigung der alten Kfz-Versicherung eine neue Versicherung abgeschlossen werden, um eine Versicherungslücke zu vermeiden, da in Deutschland eine Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge besteht.