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Kann die neue Ver­si­che­rung bei der alten Ver­si­che­rung kündigen?

In Deutsch­land ist es nicht üblich, dass eine neue Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft den Ver­trag bei der alten Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft kün­digt. Die Kün­di­gung muss stets vom Ver­si­che­rungs­neh­mer selbst erfolgen.

Es ist wich­tig, dass die Kün­di­gung frist­ge­recht und schrift­lich erfolgt, idea­ler­wei­se per Ein­schrei­ben mit Rück­schein, um einen Beleg für den recht­zei­ti­gen Ein­gang der Kün­di­gung zu haben. Zudem muss vor der Kün­di­gung der alten Kfz-Ver­si­che­rung eine neue Ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den, um eine Ver­si­che­rungs­lü­cke zu ver­mei­den, da in Deutsch­land eine Ver­si­che­rungs­pflicht für Kraft­fahr­zeu­ge besteht.

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