Ja, das können Sie. Wenn Ihre Kfz-Versicherung die Beiträge erhöht, haben Sie als Versicherungsnehmer in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Dies tritt in Kraft, sobald Sie von Ihrer Versicherung über die Beitragsanpassung informiert werden. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie meistens einen Monat Zeit, um die Kündigung auszusprechen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss und dass die Beitragsanpassung nicht durch eine Veränderung Ihrer persönlichen Situation (zum Beispiel durch einen Umzug in eine Region mit höherer Regional-Klasse) oder durch eine Veränderung des Fahrzeugs (zum Beispiel nach einem Fahrzeugwechsel) erfolgen muss ) verursacht wurde. Die Erhöhung muss von der Versicherung selbst kommen und darf nicht auf eine Veränderung der Umstände zurückzuführen sein, die Sie selbst verursacht haben.
Wenn Sie eine Kündigung in Erwägung ziehen, ist es eine gute Idee, zuerst mit Ihrer Versicherung zu sprechen und die Gründe für die Erhöhung zu verstehen. In einigen Fällen können Sie vielleicht eine günstigere Lösung finden, ohne die Versicherung wechseln zu müssen. Sollten Sie sich jedoch zum Wechsel entscheiden, sollten Sie sicherstellen, dass Sie eine neue Versicherung abgeschlossen haben, bevor Sie die alte kündigen. Vermeiden Sie also, dass Sie zeitweise ohne Versicherungsschutz sind.